Keine Rechnung auffindbar

Hallo,
Angenommen ein Verkäufer V verkauft privat ein Handy an K, hat aber die
Rechnung nichtmehr bzw findet sie nicht, er weiß aber noch wann und wo
das Gerät gekauft wurde (bekannter Elektronikmarkt, nennen wir ihn MM).
Kann nun K mit der IMEI bzw der ganzen Verpackung wenn es sein muss zum
MM gehen und eine „Zweitrechnung“ bekommen?
Immerhin steigert eine Rechnung den Wiederverkaufswert enorm.

MfG

Hallo,

Angenommen ein Verkäufer V verkauft privat ein Handy an K, hat

Kann nun K mit der IMEI bzw der ganzen Verpackung wenn es sein
muss zum
MM gehen und eine „Zweitrechnung“ bekommen?

mangels bestehendem Kaufvertrag zwischen K und MM hat K gegenüber MM auch keinerlei Ansprüche.

Gruß

S.J.

Na gut, aber dann müsste VK doch entsprechende Ansprüche haben, oder?

Gruss

Na gut, aber dann müsste VK doch entsprechende Ansprüche
haben, oder?

von welche redest du jetzt?

Grüße

Na gut, aber dann müsste VK doch entsprechende Ansprüche
haben, oder?

Meinst du K? Warum sollten aus dem Verschlampen einer Rechnung Ansprüche auf Austellung eines Duplikates erwachsen?