Hallo,
Angenommen ein Verkäufer V verkauft privat ein Handy an K, hat aber die
Rechnung nichtmehr bzw findet sie nicht, er weiß aber noch wann und wo
das Gerät gekauft wurde (bekannter Elektronikmarkt, nennen wir ihn MM).
Kann nun K mit der IMEI bzw der ganzen Verpackung wenn es sein muss zum
MM gehen und eine „Zweitrechnung“ bekommen?
Immerhin steigert eine Rechnung den Wiederverkaufswert enorm.