Keine Rechnung ehalten - aber zahlen?

Schönen Guten Tag.
Angenommen, Kunde A hat bei einem Immobilenmarkler im August 2009 beauftragt eine Wohnung zu verkaufen, dafür aber nie eine Rechnung gestellt bekommen. Der Makler nannte Kunde A gegenüber aber eine Summe für Aufwendungen. Daraufhin zahlte Kunde A im Januar 2010 einen Teil an. Nun verlangt der Markler von A im März 2011 die Restsumme. Darf er das?Für die zahlreichen Antworten möchte ich mich schon im Voraus bedanken.

Das weiß ich leider auch nicht…
Ein zu heikles Thema…
Gruß - Helena