Hallo liebe WWW-Gemeinde =)
Frage(n):
Muss man der Geltendmachung von Forderungen durch einen Anwalt bei Zahlungsrückstand auch dann nachkommen, wenn man zuvor weder Rechnung, noch Mahnung(en) für die entsprechende Leistung erhalten hat?
Hat man das Recht einem entsprechenden Schreiben zu widersprechen, auch wenn in dem Schreiben nicht darauf hingewiesen wird?
Wenn ein Widerpsruch nicht möglich ist: Welche Möglichkeiten gibt es sonst, um sich gegen eine entsprechende Aufforderung zu wehren?
Zum Fall:
Person A und Person B wohnen in unterschiedlichen Wohnungen im selben Gebäude und haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Allerdings haben beide den gleichen Vor- und Nachnamen, daher steht am Briefkasten von Person B, zusätzlch zum Nachnamen, noch der Mädchenname der Mutter.
Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass die Post von A und B im jeweils anderen Briefkasten landet. Irgendwann zieht A in eine neue Wohnung. Bevor Person A umzieht teilt sie Person B aber noch ihre neue Anschrift mit, damit B sich melden kann, sollte noch irgendwas für A im Briefkasten von B landen.
Nach ca. einem Jahr erhält Person A plötzlich ein Schreiben vom Anwalt: „Zahlungsrückstand“
In diesem Schreiben wird Person A darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie eine Rechnung für labormedizinische Dienste trotz erfolgter Aufforderung nicht beglichen hat und daher der Anwalt mit der Geltendmachung von Forderungen für laborärztliche Untersuchungen beauftragt wurde.
Person A hatte zwar die beschriebenen laborärztlichen Untersuchungen durchführen lassen, dafür aber nie eine Rechnung und definitiv keine Mahnung(en) erhalten. Ob Person B jemals entsprechende Unterlagen erhalten hat, konnte A bisher nicht in Erfahrung bringen.
Person A soll nun den Rechnungsbetrag sowie Geschäftsgebühr des Anwalts und eine Porto- und Telekommunikationspauschale bezahlen, wodurch sich die Kosten für A mehr als verdoppeln.
Ferner teilt der Anwalt mit, dass er seinem Mandanten zur unverzüglichen Klageerhebung raten wird, sollte der Betrag nicht beglichen werden.
Da Person A mehrere laborärztliche Untersuchen hat durchführen lassen und für diese auch mehrere Rechnungen erhalten hat, ist es Person A damals nicht aufgefallen, dass für diese eine Untersuchung damals anscheinend keine Rechnung eingetroffen ist.
Da Person A außerdem Rechnungen sehr gewissenhaft sammelt und auch Mahnungen sehr gewissenhaft sammeln würde, ist sie sich ausgesprochen sicher, dass weder Rechnung, noch Mahnung(en) für diese Untersuchung jemals eingetroffen sind.
An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für eure Zeit!