Keine Rechnung, keine Mahnung, plötzlich Geltendmachung von Zahlungen durch Anwalt

Hallo liebe WWW-Gemeinde =)

Frage(n):

Muss man der Geltendmachung von Forderungen durch einen Anwalt bei Zahlungsrückstand auch dann nachkommen, wenn man zuvor weder Rechnung, noch Mahnung(en) für die entsprechende Leistung erhalten hat?

Hat man das Recht einem entsprechenden Schreiben zu widersprechen, auch wenn in dem Schreiben nicht darauf hingewiesen wird?

Wenn ein Widerpsruch nicht möglich ist: Welche Möglichkeiten gibt es sonst, um sich gegen eine entsprechende Aufforderung zu wehren?

Zum Fall:

Person A und Person B wohnen in unterschiedlichen Wohnungen im selben Gebäude und haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Allerdings haben beide den gleichen Vor- und Nachnamen, daher steht am Briefkasten von Person B, zusätzlch zum Nachnamen, noch der Mädchenname der Mutter.

Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass die Post von A und B im jeweils anderen Briefkasten landet. Irgendwann zieht A in eine neue Wohnung. Bevor Person A umzieht teilt sie Person B aber noch ihre neue Anschrift mit, damit B sich melden kann, sollte noch irgendwas für A im Briefkasten von B landen.

Nach ca. einem Jahr erhält Person A plötzlich ein Schreiben vom Anwalt: „Zahlungsrückstand“
In diesem Schreiben wird Person A darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie eine Rechnung für labormedizinische Dienste trotz erfolgter Aufforderung nicht beglichen hat und daher der Anwalt mit der Geltendmachung von Forderungen für laborärztliche Untersuchungen beauftragt wurde.

Person A hatte zwar die beschriebenen laborärztlichen Untersuchungen durchführen lassen, dafür aber nie eine Rechnung und definitiv keine Mahnung(en) erhalten. Ob Person B jemals entsprechende Unterlagen erhalten hat, konnte A bisher nicht in Erfahrung bringen.

Person A soll nun den Rechnungsbetrag sowie Geschäftsgebühr des Anwalts und eine Porto- und Telekommunikationspauschale bezahlen, wodurch sich die Kosten für A mehr als verdoppeln.

Ferner teilt der Anwalt mit, dass er seinem Mandanten zur unverzüglichen Klageerhebung raten wird, sollte der Betrag nicht beglichen werden.

Da Person A mehrere laborärztliche Untersuchen hat durchführen lassen und für diese auch mehrere Rechnungen erhalten hat, ist es Person A damals nicht aufgefallen, dass für diese eine Untersuchung damals anscheinend keine Rechnung eingetroffen ist.

Da Person A außerdem Rechnungen sehr gewissenhaft sammelt und auch Mahnungen sehr gewissenhaft sammeln würde, ist sie sich ausgesprochen sicher, dass weder Rechnung, noch Mahnung(en) für diese Untersuchung jemals eingetroffen sind.


An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für eure Zeit!

Hallo,
für mich stellt sich das so dar:

Man hat den Überblick über ausstehende und zu erwartende Rechnungen verloren,
man hat keinen Nachsendeauftrag an die Post gegeben,
man hat den Vertragspartnern keine aktuelle Anschrift mitgeteilt.

Wer hat nun was verschuldet?
Das Labor wohl nicht.
Allenfalls könnte man dem B vorwerfen, er habe wohl Post für A bekommen aber nicht weitergeleitet.
Allerdings hat A einiges versäumt.

Dem A wäre anzuraten, zuerst beim Labor nachzufragen, was eigentlich Sache ist.
Ich befürchte aber, dass die Forderung zu Recht besteht und das dass Labor letzten Endes einfach unbezahlte Rechnungen hatte - oder sogar Rechnungen, die als „nicht zustellbar“ zurückgekommen sind.
Das Einschalten des Anwalts war daher wohl gerechtfertigt, die Kosten dafür wären zu übernehmen.

Also einfach mal beim Labor anrufen und die Sache klären, aber vermutlich wird man die Forderung komplett zahlen müssen.

Servus,

und glaubt jetzt plötzlich, sie seien für Gotteslohn erbracht worden? Die Gegenleistung = Bezahlung wird nicht geschuldet, weil irgendjemand eine Rechnung schreibt oder bekommt, sondern, weil und wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht worden ist. Wie machst Du das denn beim Frisör? Schaust Du da immer, dass Du schneller aus der Tür draußen bist als der Friseur kucken kann, weil Du ihn ja nicht bezahlen musst, wenn er keine Rechnung schreibt?

Der erste Schritt ist selbstverständlich, den geforderten Betrag für die Leistung zu bezahlen. Schlecht, dass Du damit so lange gewartet hast - vor Montagfrüh wird jetzt kein Überweisungsauftrag mehr bearbeitet.

Und das, was Du wortreich hier schilderst, weiß der Anwalt noch gar nicht? Warum denn eigentlich nicht? Ist sein Telefon nur von neun bis elf Uhr besetzt?

Darüber, dass Du auch ohne die Bemühung des Anwalts bezahlt hättest, weil Du öfters einmal Rechnungen für erbrachte Leistungen erst kurz vor Verjährung erhältst und Dir deswegen auch dieses Mal nichts dabei gedacht hast, dass hier über ein Jahr lang keine Rechnung kam, und ja auch nichts von dem Namensvetter wußtest, weil bisher noch nie Post falsch eingeworfen wurde, hättest Du schon seit heute früh mit dem Anwalt reden können.

Dann wäre die Kuh eventuell schon jetzt vom Eis.

Schöne Grüße

MM

Vielleicht ist das dein Fehler ?
Du sollst Rechnungen und Mahnungen ja nicht sammeln, Du sollst sie bezahlen !

:smile:

Steht denn auf den Postadressen der Briefe, die du erhältst, auch jeweils der Mädchenname der Mutter?
Wenn mir jemand schreibt, steht da nie der Mädchenname meiner Mutter auf der Adresse.

Wenn das bei deinen Briefen auch nicht der Fall ist, wie sollte denn der Briefzusteller wissen, welche Person jeweils gemeint ist?
Und wenn es eine relativ neue Kraft war, oder eine Aushilfe, hatte sie vielleicht teilweise noch gar nicht gemerkt, dass da zwei Personen mit gleichem Namen waren.

Die beiden Personen hätten sich eindeutige Unterscheidungsmerkmale überlegen müssen (z. B. Gretchen Müller1 und Gretchen Müller 2), die an den Briefkästen vermerkt sind und allen wichtigen Leuten, die einem evtl. schreiben könnten, mitteilen, dass dieser Zusatz zwingend zu verwenden ist.

Bei völliger Namensgleichheit ist ein Nachsendeantrag auch nicht unbedingt sinnvoll, denn dann hätte A ja vermutlich die gesamte Post von B erhalten.

Nachfragen, was da eigentlich passiert ist, und wann genau die Fälligkeit des Rechnungsbetrages eingetreten ist, und aufgrund wessen, das wäre sich sinnvoll.

Bei namensgleichen Bundestagsabgeordneten fügt man den Wohnort oder Wahlkreis an.
Müller - Lüdenscheid

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Servus,

eigentlich nicht. Zumal man als „normal“ tickender Zeitgenosse gar nicht lückenlos dokumentieren und archivieren kann, wer denn alles vielleicht mal schriftlich was von einem wollen könnte.

Ein ganz normales nachbarschaftliches Verhältnis hätte hier vollkommen genügt: Man muss sich ja nicht lieben, nicht einmal einander freundschaftlich zugewandt sein, um mal z.B. ein Paket für den Nachbarn anzunehmen oder den Heizungsableser beim Nachbarn reinzulassen, wenn dieser verhindert ist und einem den Schlüssel dalässt.

Gerade unter Namensvettern wäre es das Allereinfachste der Welt, wenn man eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung von einem völlig unbekannten Absender bekommen hat, mal beim Namensvetter zu klingeln und ihn zu fragen, ob er da vielleicht gemeint ist?

Das eigentliche Mysterium an diesem Casus ist, dass hier zwei Namensvettern in einem Haus wohnen und offensichtlich nicht in der Lage sind, diese missliche Situation zu entschärfen, indem sie ganz normal, bürgerlich und gewöhnlich damit umgehen.

Schöne Grüße

MM

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Danke für den bisherigen Input.

Um noch ein bisschen Klarheit in die Sache zu bringen:

Ich frage hier tatsächlich nicht für mich an, sondern für Person A :wink:
Ferner wurde wohl bisher noch kein Kontakt mit Labor, Arztpraxis, Anwalt und/oder Person B aufgenommen, da Zeit und Nerv kurz nach Posterhalt dafür noch nicht bestanden hatten… von der Problematik, dass Freitagnachmittag sowieso mit eingeschränkter Erreichbarkeit zu rechnen ist, mal ganz zu schweigen. Daher hatte ich angeboten, vorab schonmal hier nach allgemeinen Infos zu fragen, damit sich A übers Wochenende nicht verrückt macht.

Ein tragendes Problem wird wohl auch gewesen, sein dass die Arztpraxis, die das Labor beauftragt hatte, zwar wiederholt auf den Wohnungswechsel hingewiesen wurde, das aber offenkundig nicht weiter an das Labor kommuniziert hat oder nicht richtig vermerkt hat. Manche Arztpraxen bekommen es auch einfach nicht hin, eine andere Anschrift in ihrer EDV zu verbuchen, als jene, die auf der Krankenkassenkarte gespeichert ist… und so ein Kartenwechsel passiert ja auch nicht von heute auf morgen. Ungünstig, was da so alles aufeinander kommen kann. :wink:

Generell war die Erreichbarkeit von Person B wohl auch schon immer ein Problem, viel unterwegs, selten daheim. Es wurde zwar sehr penibel darauf geachtet, dass stets der Mädchenname von Person B auf entsprechender Post mit vermerkt wurde, hat aber nicht viel geholfen. Auch hat Person A mir mitgeteilt, das zweck zusätzlicher Unterscheidung bei ihr außerdem der zweite Vorname mit am Briefkasten stand. Heißt: Person B zusätzlich mit Mädchennamen der Mutter, Person A zusätzlich mit zweitem Vornamen. Verwechslungen gab es, trotz eigentlich eindeutiger Anschrift auf der Post, dennoch immer wieder.

Es ist ja wirklich nicht so, als hätte Person A nichts daran getan, um dafür zu Sorgen, dass Post und vor allem Rechnungen richtig bei ihr ankommen. Aber viel mehr als die beauftragende Arztpraxis (mehrmals) auf den Anschriftswechsel hinzuweisen und Person B darum zu bitten, Bescheid zu geben, wenn trotzdem noch was bei ihr ankommt, kann man ja nun wirklich nicht machen.

Natürlich hätte man auch noch einen Nachsendeauftrag stellen können, aber die anscheinend sowieso schon hohe Verwechslungsgefahr wäre nicht geringer geworden, wenn da, anstelle von zwei, plötzlich nur noch ein Briefkasten hängt, der einen Namen trägt, welcher ja fast zu dem Namen auf der vermeintlich nachzusendenden Post passt.

Sachverhalt lässt sich also folgendermaßen ergänzen:

Person A und B waren sehr bemüht für eine Unterscheidung ihrer Namen zu sorgen, leider erfolglos. Vielleicht hätten sie es tatsächlich mit einer Nummerierung versuchen sollen, aber wenn Postboten in ihrer berufsbedingten Hektik zweite Vornamen und Nachnamen überlesen können, dann könnte das womöglich auch mit einziffrigen Zahlen passieren.

Person A hat versucht dafür Sorge zu tragen, dass ihre Anschrift in der beauftragenden Arztpraxis in aktueller Form vorliegt, das diese nach mündlicher Mitteilung dennoch nicht richtig in die EDV eingepflegt bzw. an das bearbeitende Labor übermittelt wird, kann A ja nun wirklich nicht wissen. Vor allem da Rechnungen späterer Laboruntersuchungen durchaus richtig angekommen sind.

Weitere Klarheit wird A dann voraussichtlich am Montag schaffen, aber vielleicht hat hier jemand ja vorher noch eine schlaue Idee oder kann zu der Schuldfrage irgendetwas gehaltvolles beitragen. :wink:

Auf jeden Fall besten Dank für den teils mehr und von mir aus auch teils weniger hilfreichen Input. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Beste Grüße! :smile:

Der Überweisungsauftrag für den unzweifelhaft geschuldeten Betrag, das Entgelt für die erhaltene Leistung, kann bis hin schon lange erteilt sein, so dass er am Montagfrüh verarbeitet wird, sobald der Rechner ausgeschlafen hat und sich aus dem Wochenende zurückmeldet. Und die Zauberworte „Ich habe … bezahlt“ eröffnen im Kontakt mit Leuten und Behörden, die dringend Geld haben wollen und dabei bereits ein wenig ungeduldig geworden sind, manchmal ungeahnte Möglichkeiten.

Schöne Grüße

MM

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Moin,
hm, da ist ja einiges im argen😊

Ein Nachsendeantrag greift nur bei Post-Briefen!

Private Zusteller erfahren davon nichts, es sei denn es hat sich etwas geändert.

Weiter ist er teuer und unflexibel, auch noch unzuverlässig. Ich habe nur schlechte Erfahrungen mit dem sog. Service gemacht!

Gruß Volker

Was ja bei zwei Namensgleichen, die nicht nur im selben Wohnort leben, sondern SOGAR IM SELBEN HAUS WOHNEN, eine wahnsinnig gute Idee ist!

crackingmyself

Gruß, Diva

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Hallo!

Ich glaube, dass an der verzwickten Situation an sich nichts mehr gedreht werden kann.

Die Bemühungen, die Briefkästen mit Zusätzen zu markieren, war ein nicht ausgereifter Gedanke - denn wenn die Versender der Briefe die Erweiterungen des Namens nicht kennen, ist das ganze sinnlos:
Ein an „Marie Müller“ adressierter Brief ist nicht falsch zugeordnet, wenn er bei „Marie Marlene Müller“ oder bei „Marie Müller, geb. Schulze“ eingeworfen wird. Man hätte an beiden Enden ansetzen müssen mit der Kennzeichnung der Namen, also schon bei den Versendern der Post.

Auch ein Hinweis an den Briefkästen, dass es den Name „Marie Müller“ zweimal gibt, hätte angebracht werden müssen: Kein Postbote guckt, ob es den Namen, den er grad gefunden hat, ein zweites Mal gibt, dafür ist dieser Fall einfach zu selten.

Was ich hier raten würde: Die Situation beim Labor schildern und um soviel Kulanz bitten, dass die Mahngebühren erlassen oder zumindest reduziert werden. Rein juristisch ist das Labor im Recht.
Die Situation ist so ungewöhnlich, dass sie nicht von allen Gesetzen erfasst werden konnte.
Aber ein paar freundliche Worte und deutlich demonstrierter Zahlungswille können manchmal Wunder wirken.

Gruß, Diva

An und für sich ein guter Gedanke, allerdings ist A sich nicht sicher, ob der Betrag auf das angegebene Fremdgeldkonto des Anwalts oder auf das in der Rechnungskopie angegebene Konto überwiesen werden sollte. Prinzipiell sollte man ja davon ausgehen können, dass sich darüber in beiden Fällen niemand beschweren sollte, aber A fürchtet dennoch einen buchhalterischen u./o. organisatorischen Aufwand zu verursachen, der sich durch vorherige Rücksprache am Montag vermeiden lässt.

Mir selbst letzte Woche passiert. Den Arzt UND die Sprechstundenilfe auf die neue Adresse VOR der Behandlung hingewiesen. Gestern kommt die Rechnung (Privatpatient) mit dem Weiterleitungsvermerk über die alte Adresse.
:dizzy_face:

Nun gut - jeder wie er mag. Im Vergleich zu dem Aufwand, den er bereits verursacht hat, u.a. mit der offenbar falschen Adresse auf der Krankenversicherungskarte, mit der er eine Lawine von Handarbeit lostritt, die Du achselzuckend mit „Manche bekommen es eben nicht hin“ kommentierst, ist das ein Klacks.

Schöne Grüße

MM

Was erwartest Du von einer Arztpraxis? Gute medizinische Betreuung oder einen riesigen Tross von Schreibkräften und kaufmännischem Hilfspersonal, das von Hand ausbessert, was Du vorher nicht geregelt gekriegt hast?

Bezahlen wirst Du dann vermutlich mit Scheck, wenn es Dir Vergnügen macht, viele fleißigen Leute für Dich in emsiger (und vollkommen überflüssiger!) Bemühung für Dich zu wissen.

Schöne Grüße

MM

dummes Gewäsch! Bist Du privat versichert? Ja; dann weißt Du doch, dass man als Neupatient, auch wie in meinem Fall als Notfallpatient, seitenweise Erklärungsformulare, incl. der Rechnungsadresse auf Papier ausfüllen muß, dass dann von dem o.g. kaufmännischem Hilfspersonal abgetippt werden muss. incl. der angegeben Adresse!
Wenn Du Kassenpatient bist, sei es Dir hiermit kundgetan.

ist eigenlich falsch, die ist jetzt Zweitwohnsitz. Vorher wars umgekehrt

Guter Tip! Vielen Dank!

Bei einem Umzug braucht es halt eine Weile, bis die Krankenkasse eine neue Gesundheitskarte zuschickt und während man darauf wartet hat man wohl kaum eine andere Möglichkeit, als beim Arztbesuch darauf hinzuweisen, dass auf der aktuellen Karte noch die falsche Adresse gespeichert ist und darum zu bitten, die neue Adresse entsprechend zu berücksichtigen. Wenn die Arztpraxis das dann nicht hinbekommt, dann kann man da als Patient herzlich wenig machen.

An und für sich sehe ich bei diesem Sachverhalt dann auch keinen Anlass gleich passiv-aggressiv rumzupöblen, aber nun gut- jeder wie er mag. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Meines Wissens gibt es zwei (in Worten: Zwei) private Krankenversicherungen, die ihren Versicherten keine Versichertenkarte überlassen, die vom Arzt genauso eingelesen werden können wie die Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse. Das sind die DeBeKa und die HuK Coburg.

Eigentlich schade, dass sich die DeBeKa, eine von wenigen privaten KVen, die überhaupt eine nähere Betrachtung wert sind, auf diese Weise in die 1950er Jahre zurückzieht.

Schöne Grüße, auch - unbekannterweise - an Herrn Gewäsch

MM

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Alle nicht, aber halt die Wichtigen. Bank, Arbeitgeber, Versicherungen, Gläubiger und Schuldner, Verwandte.

Über die Verhaltensweisen der Nachbarn hat man aber doch nur begrenzten Einfluss. Und hier wird die FragestellerIn ja möglicherweise haftbar gemacht für das Verhalten ihrer ehemaligen Nachbarin. Oder der Post, denn wer weiß denn, ob die die wichtigen Briefe nicht völlig verkehrt eingeworfen hat.