Keine rechnungen bei congstar.de?

wir benötigen für das finanzamt rechnungen für die für mobilfunkverbindungen wie man es von
vodafone, t-mobile etc. kennt.
nun gibt es laut congstar sowas nicht, da der dienst sich nur an privatkunden richtet?!
müssen die keine rechnungen für das finanzamt erstellen?

Hallo,

nun gibt es laut congstar sowas nicht, da der dienst sich nur
an privatkunden richtet?!
müssen die keine rechnungen für das finanzamt erstellen?

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
(Absatz 2 Nr. 2)

Gruß
Christian

hi christian,

danke für deine antwort. würde also heissen, dass congstar verpflichtet wäre eine rechnung auszustellen?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi christian,

danke für deine antwort. würde also heissen, dass congstar
verpflichtet wäre eine rechnung auszustellen?!

Im Prinzip zwar schon, aber congstar wird sich auf den Standpunkt stellen, dass du mit Anerkenntnis der AGB versichert hast, kein gewerblicher Kunde zu sein:
„1.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.“ (aus den AGB zum Constar „Sprechtarif“)

Ob du sie jetzt dazu zwingen kannst, für die (agb-widrige) vergangene gewerbliche Inanspruchnahme des Dienstes doch eine Rechnung auszustellen, bevor sie den Vertrag wegen des Verstosses kündigen, kann ich nicht beurteilen.

Pedantischerweise könnte man sich, wenn ich die AGB mal wörtlich lese, auf den Standpunkt stellen, dass man durchaus schon mal EIN Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, das weder gewerblich noch freiberuflich ist, und damit der Verbraucherdefinition genügt. Etwa morgens der Brötchenkauf beim Bäcker. Ist ja nicht die Rede von einem dem Vertrag zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, nur von irgendeinem :smiley:. Keine Garantie, dass einem Congstar dann nicht den Kopf abreisst, wenn man ihnen so kommt.

Grüße,
Sebastian

Servus,

danke für deine antwort. würde also heissen, dass congstar
verpflichtet wäre eine rechnung auszustellen?!

Nein. Wenn Du nochmal genau liest, wirst Du sehen, dass congstar nur dazu verpflichtet wäre, wenn die Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück oder an einen Unternehmer erbracht würde.

Nun hat - so ist das bei Telefontarifen, die nicht zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind - der Kunde bei Vertragsabschluss entweder ausdrücklich versichert oder stillschweigend akzeptiert, dass er kein Unternehmer ist.

Und damit ist das mit der Rechnung klar, meine ich: Man kann entweder den günstigen Tarif zur privaten Nutzung haben oder den Vorsteuerabzug. Beides gleichzeitig geht nicht.

Schöne Grüße

MM