Keine Rechnungen von den Stadtwerken

Hallo!

Also mal angenommen, dass ein Student, Miete & Co. unerfahren) in eine Whg. zieht und erst nach einem bzw. einem halben Jahr feststellt, dass in den Nebenkosten noch keine Strom/Wasserabschläge bei sind. Dies stelle er so spät fest, da er keine Rechnungen erhielt. Wie mus er jetzt die entstandenen/offenen kosten Bezahlen? Auf einmal? Oder verjährt der Anspruch auf die Bezahlung?

Vielen Dank im Voraus!

Andre

Hallo André,

das Leben ist ja der beste Lehrer. Gibt es eigentlich in Deutschland niemanden mehr, der einen in die Grundprizipien der Teilhabe am Rechts-und Sozialleben einweist???

Stromrechnungen für den Haushaltsstrom gehören (genausowenig wie z.B. Telefonrechnungen) üblicherweise nicht zu „Nebenkosten“, Wasser hingegen schon. Strom und Wasser werden auch nicht monatlich abgelesen, sondern einmal im Jahr, daher kommen bis dahin auch keine Rechnungen. Damit man nicht alles auf einmal dann zahlen muss, werden üblicherweise Abschläge gezahlt. Die Verjährungsfrist läuft frühestens ab Fälligkeit (also ab dem Abrechnungstermin). Es ist hier also sicherlich noch keine Verjährung eingetreten. Ratenzahlungen sind Verhandlungssache.

Grüße
ek

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Moien,

lass dir nichts erzählen, denn als „Jüngling“ ist es normal, daß man nicht alles kennt - ich hat anfangs auch gedacht, daß immer alles incl. ist und teilweise ist es durchaus so!

Schilder dein Problem offen und dann sollte es kein Problem sein Ratenzahlung zu vereinbaren - allerdings solltest du nicht die Schuld den Anbietern geben, denn du warst Schuld mti deiner Unwissenheit und verjährt ist hier natürlich rin gar nichts!

Gruß
Bernd