Hallo Zusammen,
eine Freundin einer Freundin, deren Bruder usw. usf. 
Fall: Eine Versicherung wirbt mit kostenloser Aufnahme der/des Lebensgefährten in die Rechtschutzversicherung.
Man geht zur Versicherung, beantwortet wahrheitsgemaß das er/sie schon einmal vor ca. 15 Jahren eine Rechtsschutzversicherung hatte, bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
Kein Problem sagt der Sachbearbeiter, überreicht die Kopien seiner in den Rechner eingegebenen Sachen und man geht.
Nun flattert ein Schreiben der Versicherung ins Haus:
Sehr geehrte blabla
da die XX Versicherung den Vertrag Ihrer/s Lebensgefähren/in gekündigt hat, sehen wir davon ab diese in Ihren/unseren Vertrag beitragsfrei einzuschließen.
MFG
Die SonnenscheinVersicherung / Die Sie nur im Regen stehen läßt 
So die Sache ist 15 Jahre her, tatsächlich wurde seitens der alten Vers. gekündigt, wegen Beitragsrückstand (es gab auch mal harte Zeiten) heute hat man alles im Gruff, es bestht die Absicht zu heiraten.
Wie sieht es aus, wenn A und B nun heiraten, muss die Versicherung Sonnenschein dann den Ehegatten mit reinnehmen, kann die Sonnenscheinvers. kündigen weil sie nicht will das der Beitragsrückständige Mensch, in die Vers. mit eintritt?
Was würdet ihr tun?
Die zwei Heiratswilligen haben jeder noch Versicherungen, der Eine bei dieser Sonnenscheinvers. so ziemlich alles was es gibt, und der Andere ist nach wie vor mit Haus und Haftung bei der Vers. die Dazumal die RV wegen Beitragsrückstand gekündigt hatte.
Sollten die Beiden sich gemeinsam nach was Wetterfesterem umschauen?
Lieben Dank und Gruß
Plö
Hallo Plö!
In der Tat ein etwas übertriebenes Handeln der SonnenscheinVersicherung. Ähnliches habe ich noch nie erlebt oder gesehen, zumal es sich um eine Mitversicherung handelte; Vers.-Nehmer ist eine andere Person und damit - davon gehe ich aus - auch der Beitragszahler.
Da die Rechtschutz-Versicherung gem. Bedingungswerk auch die Familie des Vers.-Nehmers mitversichert, ist durch die Heirat der Ehepartner automatisch mitversichert. Es muss lediglich beachtet werden, dass evtl. der Single-Tarif o. ä. durch den Familien-Tarif ersetzt wird. Eine namentliche Nennung des Ehepartners ist jedenfalls nicht notwendig!
Es kann nun theoretisch sein, dass die SonnenscheinVersicherung den Sachverhalt analysiert und daraufhin den Vertrag fristgerecht - ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht gegeben - kündigt. In diesem Falle, mit Verlaub, sollte man von dem Versicherer abstand gewinnen. In allen Belangen!
Bei Heirat dazu noch folgendes beachten:
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Hausrat-Versicherung: Häufig bringen beide Ehepartner eine solche Versicherung mit. Ein Vertrag jedoch reicht völlig aus! Gem. § 60 VVG ist der später geschlossene Vertrag (also der jüngere) aufzuheben.
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Privathaftpflicht-Versicherung: Auch hier reicht ein Vertrag aus. Ein Ehepartner muss, ähnlich wie bei der Rechtschutz-Versicherung, in den älteren Vertrag mitversichert werden (s. o. § 60 VVG).
Freundliche Grüße
Stephan
da die XX Versicherung den Vertrag Ihrer/s Lebensgefähren/in
gekündigt hat, sehen wir davon ab diese in Ihren/unseren
Vertrag beitragsfrei einzuschließen.
Dagegen ist nichts einzuwenden. Die beitragsfreie Mitversicherung nicht-verheirateter ist ein Entgegekommen der Versicherungen.
Wie sieht es aus, wenn A und B nun heiraten, muss die
Versicherung Sonnenschein dann den Ehegatten mit reinnehmen,
Ja, Ehegatten sind immer mit versichert, ohne dass es einer Mitteilung an die gesellschaft bedarf.
kann die Sonnenscheinvers. kündigen weil sie nicht will das
der Beitragsrückständige Mensch, in die Vers. mit eintritt?
Zum Ablauf kann sie natürlich kündigen. Es besteht Vertragsfreiheit und die Gesellschaft kann sich aussuchen, wen sie als Kunden haben will und wen nicht.
Was würdet ihr tun?
Die Versicherung wechseln.
Sollten die Beiden sich gemeinsam nach was Wetterfesterem
umschauen?
Wäre nicht die dümmste Idee.