Wenn es für ein Neubaugebiet in Bayern nur einen Bebauungsplan gäbe, der die Dachformen und Arten des Wohngebäudes regelt, jedoch keine expliziten Vorschriften zu Dachformen der Garagen beinhaltet, würde dann die Dachregelung des Wohngebäudes automatisch auch für das Dach der Garage gelten?
Das geht aus dem genauen Text/Inhalt des Bebauungsplanes hervor. Was geregelt ist, ist geregelt. Wenn nicht, dann nicht.
vnA
garagen sind wenn sie nicht allein für sich stehen auf einem grundstück sogenannte nebengelasse und die sind vom hauptgelass mit erfasst!
GIlt dies auch für die Tatsache, wenn die Garage nicht direkt am Hauptgebäude angebaut wäre, sondern komplett davon abgekoppelt ist - jedoch natürlich auf demselben Grundstück?
garagen sind wenn sie nicht allein für sich stehen auf einem
grundstück sogenannte nebengelasse und die sind vom
hauptgelass mit erfasst!