Keine Rücknahme bei Onlinekauf

Hallo,

wenn ich im Internet was bestelle, gilt ja normalerweise das Fernabsatzhandelsgesetz. Das beinhaltet eine Rücknahme der ungeöffneten Ware innerhalb 2 Wochen. Darf ein Anbieter diese Rücknahme auf seiner Webseite generell ausschließen?

Gruß

Das kommt darauf an was und an wen er verkauft. Verkauft er nicht an Endverbraucher oder nur Waren / Dienstleistungen an Endverbraucher die hier * unter (3) aufgezählt werden dann darf er das Widerrufsrecht ausschließen. Sonst nicht.

*
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Danke für die Antwort. Das Produkt ist ein Nahrungsergänzungsmittel und ist für den Endverbraucher gedacht. Also gehe ich davon aus, dass er die Ware zurücknehmen muss.

Gruß