Hallo,
wenn ich im Internet was bestelle, gilt ja normalerweise das Fernabsatzhandelsgesetz. Das beinhaltet eine Rücknahme der ungeöffneten Ware innerhalb 2 Wochen. Darf ein Anbieter diese Rücknahme auf seiner Webseite generell ausschließen?
Gruß
Hallo,
wenn ich im Internet was bestelle, gilt ja normalerweise das Fernabsatzhandelsgesetz. Das beinhaltet eine Rücknahme der ungeöffneten Ware innerhalb 2 Wochen. Darf ein Anbieter diese Rücknahme auf seiner Webseite generell ausschließen?
Gruß
Das kommt darauf an was und an wen er verkauft. Verkauft er nicht an Endverbraucher oder nur Waren / Dienstleistungen an Endverbraucher die hier * unter (3) aufgezählt werden dann darf er das Widerrufsrecht ausschließen. Sonst nicht.
Danke für die Antwort. Das Produkt ist ein Nahrungsergänzungsmittel und ist für den Endverbraucher gedacht. Also gehe ich davon aus, dass er die Ware zurücknehmen muss.
Gruß