Keine Rückzahlung nach Warenrücksendung

Hallo.
Person A hatte bei einer Bekleidungsfirma online Ware bestellt, bezahlt und geliefert bekommen. Da ihr die Ware nicht gefiel, hat sie diese in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt - Eingangsbestätigung kam auch an. Nun ist es aber so, dass Person A auch nach mehrmaligen Anrufen + emails bei der hotline immer gesagt bekommt, dass die ihr Geld zurücküberweisen, dies aber nicht der Fall ist. Das geht nun schon 3 Monate so. Was muss Person A anstellen, um ihr Geld zurück zu bekommen? Es geht um ca euro 300.-, das ist viel Geld. Wenn Person A ihren Rechtschutz bemüht , muss sie euro 150.- Selbstbeteiligung bezahlen.
Nun zu meinen Fragen:

  1. Gibt es eine Möglichkeit (ausser den Rechtschutz zu aktivieren), um an das Geld (Rückzahlung) zu gelangen?
  2. Wenn Person A den Rechtsschutz einschaltet, kann sie die Selbstbeteiligung von der Bekleidungsfirma einfordern?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Mfg

Am besten schriftlich als Einschreiben mit Fristsetzung den ausstehenden Betrag einfordern und mit Mahnbescheid drohen.

Verstreicht die Frist, Mahnbescheid ausfüllen (lassen) und an das zuständige Amt schicken.

Zum Mahnverfahren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Zum einfacheren Online-Ausfüllen des Antrags (Kostenpunkt 23€)
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…

Guten Tag,

evtl. handelt es sich um eine sehr langsame Bearbeitung, da Personal fehlt und die Retourenstelle nicht direkt mit der Buchhaltung vernetzt ist. Bis so eine Versandhausrückzahlung durch ist ( bei 300,00 muss es auch noch abgezeichnet werden ) kann es etwas dauern.

Tipp: höflich aber bestimmt nachfragen und Namen geben lassen von Ansprechpartner; evtl. Vorgesetzten verlangen. Wenn das auch nicht hilft, an Geschäftsleitung wenden und Termin setzen (schriftlich!) unter Androhung juristischer Schritte.

Ist es ein seriöses Unternehmen, liegt hier sicher keine Absicht vor. Daher bitte immer dran denken, dass dort Menschen arbeiten, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten agieren, also Unverschämtheiten sollten vermieden werden, dann erzeugen nur Gegenwehr. Auch wenn der Ärger noch so groß ist.

Vielen Dank erstmal -
das hilft schon mal!!!

nachdem der Vorgang der Nicht-Rückzahlung schon über 3 Monate her ist,
darf Person A dann auch einen Zins verlangen??

Danke vorab.

Generell ja. Ungefähr im Umfang 5 % über dem Basiszins (Euribor).
Aber erhoffe Dir da nicht zu viel. Vermutlich wird der Mahnbescheid von deren Rechtsabteilung abgelehnt und Du erhälst zeitgleich die ausstehende Zahlung überwiesen. Die 23€ für den Mahnbescheid wirst Du daher auch tragen müssen. Aber immernoch besser als gar kein Geld zurückzuerhalten.

Noch ein Tip:
Der Mahnbescheid wird sehr strikt im Amt verarbeitet, also alle Hinweise zum Ausdruck und Versand befolgen (z.B. nicht knicken). Ich spreche aus Erfahrung :smile:

Danke!!!

Super info.

Mfg