hallo
angenommen ein mieter wohnt in einer mietwohnung. beim einzug wurde kein schadensprotokoll erstellt. es waren aber bereits kleinere mängel beim einzug vorhanden ( waschbecken angerissen, duschfliesen waren teilweisse lose… ).
nun nach 3 jahren zieht der mieter aus. der vermieter will aber das die schäden ( die bereits vorhanden waren + kleinere neue schäden ) auf kosten des mieters repariert werden.
der mieter behauptet die schäden waren bereits vorhanden und verweisst auf den schadenlosen mietvertag.
wer bekommt nun bei einen gerichtsstreit recht ?
mfg