Keine Schöhnheitreperaturen bei Auszug, Nutzent?

Hi,

Ein Gewerbemieter zieht aus den Räumen aus, ohne die Schäden die dieser Verursacht hat zu Reparieren.

Bei der Übergabe möchte der Mieter eine Frist von zwei Wochen haben, um die Mängel zu beseitigen.

Kann der Vermieter für den Zeitraum, bis die Mängel behoben wurden, eine Nutzungsentschädigung verlangen?

Danke

Naseweis

Nachtrag
Der Mieter weigerte sich das Übergabeprotokoll mit den Aufgefürten Mängeln zu unterschreiben, darauf verweigerte der Vermieter die im Protokoll vermerkten Schlüssel entgegen zunehmen.