Keine schriftliche Kündigung und Lohnzahlung, wie verhalten?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Arbeitgeber hat mir gestern mitgeteilt dass er mich nicht weiter beschäftigen kann. Ich solle erst mal zu Hause bleiben. Er hat nämlich folgendes Problem welches er noch klären muss.
Ich arbeite seit 22 Monaten in der Firma über eine Maßnahme 50 Plus und 50 % Körperschaden. Er hat einmalig 15 000 € und Lohnzuschüsse bekommen. Unter dem Vorbehalt mich 3 Jahre zu beschäftigen! Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist. Der Lohn für Mai ist auch noch offen. Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht bekommen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?!
Vielen Dank im Voraus!

Gruß Andreas

Lieber User,

da braucht man anwaltliche Hilfe.

1.) Wegen des Maigehalts das offen ist, würde ich dem Arbeitgeber schreiben, dass man solange nicht mehr zur Arbeit kommt, bis das Gehalt Mai 2010 gezahlt ist.
Damit behält man den Anspruch auf Bezahlung auch wenn man nicht arbeitet.

2.) Dann kann man wegen der offenen Gehälter dem Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen und

3.) man kann beim Arbeitsamt beantragen, dass man im bestehenden Arbeitsverhältnis vom Arbeitsamt Geld bekommt (§ 143 III SGB III) Der Begriff heißt „Gleichwohlgewährung“.

4.) Mehr als 3 Monatsgehälter dürfen nicht offen bleiben, denn nur diese 3 Gehälter sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sicher durch die Zahlung von Insolvenzgeld durch die Arbeitsagentur (Antrag nach Bekanntwerden der Insolvenz binnen 3 Monaten stellen).

All diese Ansprüche muß man taktisch abwägen.

Folge: Zum Rechtsanwalt gehen und Beratung in Anspruch nehmen.

mfG
Lotse

Hallo Andreas,
hier gibt es 2 Grundvarianten:

  • Kontaktaufnahme m. dem Integrationsamt
    (diese muß bei K. v. SB zwingend beiteiligt werden)
    o. - Konsultation eines Fachanwaltes f. Arb.recht (, d. sich günstigerweise auch m. Schwerbehindertenrecht auskennt).
    Entsprechende Adr. bekommen Sie über den örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch bei d. entsprechenden Rubrik.
    Eine weitere Möglichkeit ist d. Kobntaktaufnahem m.d. BA. Jenachdem, woher d. Lohnzuschüsse kommen.

D. ganze mögl. zügig !!!

Marion

Wenn Du schreibst, es ist eine Maßnahme, dann setze dich umgehend bzw noch heute mit deinem FM oder SB bei der Agentur für Arbeit in Verbindung !! Hier sollte sofort reagiert werden. Die Kündigungsfrist kann auch nicht stimmen, es gibt kein TV der eine solch lange Frist vorsieht und §622 BGB sagt auch was anderes dazu … Bist Du Gleichgestellt? denn dann hätte das Versorgungsamt auch ein Wort mitzureden

Danke Marion
Wie ist das wenn er eine rechtswidrige Kündigung ausspricht ( keine 3 monatliche Kündigungsfrist )
Ich habe gelesen das ich da 12 Wochen kein AL 1 bekomme.Wovon soll ich dann leben?

Sorry, da gibt es nur ein: beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Es könnte nämlich sein, daß er Insolvenz einreicht oder es schon hat (und Sie wissen es nur nicht…)

Gleichgestellt: Ja!
Gruß Andreas

Hallo Andreas,

zu erst musst man den Arbeitgeber unter Verzug setzen, d.h. man muss die Bezahlung des offenen Lohns mit Angabe einer Frist und den möglichen Folgen unter Verzug setzen. Das heißt bei Nichtbezahlen mit Klage drohen. Zweitens unbedingt die Sachlage der Bundes Agentur mitteilen. Damit von dort keine Schwierigkeiten entstehen. Gemeinsame Bereicherung ect. Und dann abwarten was passiert.

Mfg efuessl

Danke Marion
Wie ist das wenn er eine rechtswidrige Kündigung ausspricht (
keine 3 monatliche Kündigungsfrist )
Ich habe gelesen das ich da 12 Wochen kein AL 1 bekomme.Wovon
soll ich dann leben?

Da ich den AG nicht kenne, kann ich dazu auch nix sagen.
Am besten so schnell wie mögl., wie bereits beschrieben verfahren.
Alles andere bringt nix.
Da können dann auch adäquat Ihre Fragen beantwortet werden.

Auf keinen Fall ins Gesprächen gehen, wenn auf d. AG-Seite eine 2. Person ist, Stichwort Kräfte gleichgewicht u. nix unterschreiben !

OK, dann hat das Versorgungsamt das letzte Wort zu der Kündigung falls diese ausgesprochen wird. Was den fehlenden Lohn betrifft, da unbedingt schriftlich in Verzug setzen und auf dein Recht der Zurückbehaltung berufen (solange keine Arbeit, solange nicht vollständig gezahlt wurde bei vollem Lohnanspruch)und Klage beim ArG einreichen! Aber wie gesagt, unbedingt Kontakt mit der AfA aufnehmen!

Gibt es bei euch im Betrieb einen Personalrat und ein Schwerbehindertenvertretung.

Ausserdem muss bei de Kündigung von Schwerbehinderten die Hauptfürsorgestelle, z.B. der Landeswohlfahrtsverband eingeschaltet werden.

Hallo mAndreas,

dein Arbeitgeber (AG) muss dich weiter beschäftigen. Du musst:

  1. deine Arbeitskraft anbieten - gehe mit einem egen in die Firma und sag´, dass du gern arbeiten möchtest. Wenn er (der AG) sagt, dass du gekündigt wirst, kannst du gehen. … Ansonsten behauptet er später, du würdest unenschuldigt fehlen!!
  2. Nimm dir eine Rechtsberatung!!! Einen Anwalt oder deine Gewerkschaft!!
  3. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündlich zählt die Kündigung nicht.
  4. Wenn er geldwerte nterstützung für deine Anstellung bekommen hat, dann muss er die Verträge einhalten oder die Zuschüsse zurückzahlen.
  5. Du musst deinen fehlenden Lohn schriftlich, mit Fristsetzung geltend machen (lassen).
    Nochmal: Hol dir Unterstützung!!
    Liebe GRüße und viel Glück!!

Hallo,
Sie sollten sich umgehend mit ihrem Arbeitsvermittler in Verbindung setzen.
Sie sind aber kein Einzelfall, oftmals wird dieses „Kopfgeld“ kassiert und dann der Vertrag nicht eingehalten.
Meistens geht das auch gut, denn wo kein Kläger da kein Richter.

MfG

Hallo Andreas,

die Aussage, dass keine Weiterbschäftigung möglich ist und aber keine schriftliche Kündigung vorliegt, klingt nach einem chaotischen Laden ohne Personal-Expertise. Du solltest prinzipiell erstmal abwarten, auf was er eine Kündigung basieren lassen möchte … vorher kannst auch nicht gegen eine Kündigung angehen, denn es gibt ja noch keine.

Was du auf jeden Fall tun solltest: Solange deine Arbeitsleistung anbieten, bis dir eine schriftliche Freistellung von der Arbeitsleistung vorliegt. D.h. morgen früh hin und nicht gehen, bevor du ein Schreiben in der Hand hast, wo drin steht, dass du mit sofortiger Wirkung (widerruflich oder unwiderruflich, egal) von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt bist. Wenn er sich weigert, lass dir zumindest vor Zeugen sagen, dass es so ist …

Dies ist nur, damit man dir später keinen Strick raus dreht, dass du auf einmal nicht mehr erschienen bist und deswegen gekündigt wirst.

Viel Erfolg
Christoph

Hallo, Andy

Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen nicht gestattet, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände).

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.

Verträge sind zu halten. Sie können durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag (vorzeitig) beendet werden. Eine Kündigung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, es sei denn, der geltende Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag schreibt die Schriftform ausdrücklich vor.

Ist aus einer mündlichen Äußerung des Arbeitgebers (Ag) der Beendigungswille erkennbar (z. B.: „Sie können zu Hause bleiben“), ist das bereits die Kündigung. Dagegen muss sich der Arbeitnehmer (An) innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Tut er das nicht, gilt die Kündigung als akzeptiert und wird gnadenlos wirksam.

Ist ein Betriebsrat (BR) vorhanden, muss der allerdings vor jeder beabsichtigten Kündigung gehört werden. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft muss im übrigen die sog. Hauptfürsorgestelle gehört werden.

Wenn ein Ag Zuschüsse erhalten hat, ist auch die geldgebende Stelle (z. B. Arge) im Geschäft. Der Ag läuft Gefahr, die Zuschüsse zurückzahlen zu müssen.

Das Gehalt ist zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Bei Gehaltsverzug ist der Ag zu mahnen.

ansemann

Unbedingt die ARGE darüber informieren und sich beraten lassen. Notfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Arbeitgeber hat mir gestern mitgeteilt dass er mich nicht
weiter beschäftigen kann. Ich solle erst mal zu Hause bleiben.
Er hat nämlich folgendes Problem welches er noch klären muss.
Ich arbeite seit 22 Monaten in der Firma über eine Maßnahme 50
Plus und 50 % Körperschaden. Er hat einmalig 15 000 € und
Lohnzuschüsse bekommen. Unter dem Vorbehalt mich 3 Jahre zu
beschäftigen! Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit
drei Monaten Kündigungsfrist. Der Lohn für Mai ist auch noch
offen. Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht
bekommen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?!
Vielen Dank im Voraus!

Gruß Andreas

Hallo, Du MUßT !!! spätestens nach 3 Wochen, eine Kündigungsschutzklage dem Richter beim Arbeitsgericht, auf den Tisch gelegt haben. Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme der Kündigung. Das heißt, Deine Frist läuft bereits!!! Entweder kostenlosen Rechtsschutz der Gewerkschaft nutzen oder einen privaten Anwalt nehmen, wenn Du Dir nicht traust, selbst die Klageschrift zu scheiben.

Hallo Andreas,
Solange eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgt ist, läuft das Anstellungsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiter. Du solltest daher Deinem Arbeitgeber jeden Tag Deine Arbeitskraft anbieten, sprich jeden Tag zur Arbeit gehen. Wenn er Dich dann nach Haus schickt, ist das das Problem des Arbeitgebers. Oder er soll Dir eine schriftliche Freistellungserklärung geben.
Bis zur Wirksamkeit einer Kündigung muss er Dir natürlich auch das Gehalt in voller Höhe weiterzahlen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo, sie sind also vom Dienst freigestellt. Ich würde nichts machen, sondern warten und täglich nachfragen, ob er wieder Arbeit für sie hat und natürlich wo der Lohn bleibt. Denn der steht ihnen zu. Lg

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Arbeitgeber hat mir gestern mitgeteilt dass er mich nicht
weiter beschäftigen kann. Ich solle erst mal zu Hause bleiben.
Er hat nämlich folgendes Problem welches er noch klären muss.
Ich arbeite seit 22 Monaten in der Firma über eine Maßnahme 50
Plus und 50 % Körperschaden. Er hat einmalig 15 000 € und
Lohnzuschüsse bekommen. Unter dem Vorbehalt mich 3 Jahre zu
beschäftigen! Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit
drei Monaten Kündigungsfrist. Der Lohn für Mai ist auch noch
offen. Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht
bekommen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?!
Vielen Dank im Voraus!

Gruß Andreas