(Keine) Sonderzahlung nach Kündigung?

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze rechtliche Frage zu einer kniffligen Sache.

Mal angenommen, ein Arbeitgeber erlässt außer der Reihe eine Incentierungskampagne (Provision),stellt bestimmte Stufen auf und nennt die Vergütungen dieser. Die Kampagne startet im Mai und geht bis Ende September. Mittendrin kündigt Mitarbeiter AN. Dieser hat die letzte Stufe allerdings schon erreicht. Nun weigert sich der AG, die Provision auszuzahlen und beruft sich auf die Klausel im Arbeitsvertrag: "Der Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen bzw. eine eventuell schon geleistete Zahlung zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. des laufenden Jahres von einem der Vertragsteile gekündigt ist oder infolge eines Aufhebungsvertrages endet. "

Die Leistung wurde ja vom AN erbracht. Kann sich der AG tatsächlich nun das Geld in die Tasche stecken, das er vom Auftraggeber bekommt?

Über eine Einschätzung der Lage würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Mick

Genau stünde folgender Passus im Vertrag:

"Soweit der AG sonstige Leistungen aufgrund besonderer Umstände erbringt, wie z.B. durch Sondervergütugnen, handelt es sich dabei um freiwillige Leistungen, auf die auch durch eine wiederholte Zahlung kein Rechtanspruch für die Zukunft begründet wird. Der AN ist zur Rückzahlung der zuletzt erhaltenen Sondervergütung verpflichtet, wenn er die Kündigung durch den AG aus anderen als betriebsbedingten Gründen schuldhaft veranlasst hat. Dies gilt entsprecchend bei Aufhebungsverträgen, denen die vorgenannten Anlässe zugrunde liegen. Scheidet der AN im Laufe eines Kalenderjahres vor dem jeweiligen Auszahlungszeitppunkt für eine Sondervergütung aus, so besteht kein Ansprcuh auf eine anteilige Gewährung dieser Leistung. "

Ein Aufhebungsvertrag wurde gemacht, da der AN noch Urlaubstage und Überstunden hatte.

Genau stünde folgender Passus im Vertrag […]:

Das hört sich erst mal zulässig an. Schließlich will man mit Prämien und Boni nicht nur besondere Leistung aus der Vergangenheit honorieren, sondern auch den Mitarbeiter motivieren länger für das Unternehmen tätig zu sein und weiterhin gute Leistungen zu bringen.

Ein Aufhebungsvertrag wurde gemacht, da der AN noch
Urlaubstage und Überstunden hatte.

Was ist denn das für eine beknackte Begründung für einen Aufhebungsvertrag? Resturlaub und noch nicht abgegoltene Überstunden sind doch normal? Was hat das mit der Art der Vertragsbeendigung zu tun?