Hallo zusammen,
ich habe eine kurze rechtliche Frage zu einer kniffligen Sache.
Mal angenommen, ein Arbeitgeber erlässt außer der Reihe eine Incentierungskampagne (Provision),stellt bestimmte Stufen auf und nennt die Vergütungen dieser. Die Kampagne startet im Mai und geht bis Ende September. Mittendrin kündigt Mitarbeiter AN. Dieser hat die letzte Stufe allerdings schon erreicht. Nun weigert sich der AG, die Provision auszuzahlen und beruft sich auf die Klausel im Arbeitsvertrag: "Der Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen bzw. eine eventuell schon geleistete Zahlung zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. des laufenden Jahres von einem der Vertragsteile gekündigt ist oder infolge eines Aufhebungsvertrages endet. "
Die Leistung wurde ja vom AN erbracht. Kann sich der AG tatsächlich nun das Geld in die Tasche stecken, das er vom Auftraggeber bekommt?
Über eine Einschätzung der Lage würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Mick