Hallo,
folgende Frage:
Person A kündigt die Arbeitsstelle, weil aus einer Fernbeziehung eine feste Lebensgemeinschaft werden soll ( Kinder sind auch vorhanden).
Auf dem Arbeitsamt wird durch die Formulierung „Familienzusammenführung“ keine Sperre des Arbeitslosengeldes beschlossen.
Nun zieht Person A zu Person B und der ganze Antrag muss erneut vom zuständigen Arbeitsamt bewilligt werden.
Da es auch Ermessenssache des Sachbearbeiters ist- sucht Person A nun nach der zuständigen Formulierung, die die Sachbearbeiterin im AA vorlas…in der es um Familienzusammenführung ging.
Letztlich eine Vorsichtsmassnahme- falls beim anderen AA die Sperrzeit gefordert wird und Einspruch eingelegt werden müsste.
danke kitty