Keine Sperrfrist bei Kündigung

Hallo,

folgende Frage:

Person A kündigt die Arbeitsstelle, weil aus einer Fernbeziehung eine feste Lebensgemeinschaft werden soll ( Kinder sind auch vorhanden).
Auf dem Arbeitsamt wird durch die Formulierung „Familienzusammenführung“ keine Sperre des Arbeitslosengeldes beschlossen.

Nun zieht Person A zu Person B und der ganze Antrag muss erneut vom zuständigen Arbeitsamt bewilligt werden.
Da es auch Ermessenssache des Sachbearbeiters ist- sucht Person A nun nach der zuständigen Formulierung, die die Sachbearbeiterin im AA vorlas…in der es um Familienzusammenführung ging.

Letztlich eine Vorsichtsmassnahme- falls beim anderen AA die Sperrzeit gefordert wird und Einspruch eingelegt werden müsste.

danke kitty

Hallo,

versuchs mal hier

Seite 25, ab Zif. 10 auf dieser Seite, vielleicht ist ja was passendes dabei.

Greetz
S_E

DANKE!
Vielen Dank dafür!! :smile:)

kitty