Hallo,
mein Sohn hat, nachdem er arbeitsloser Koch war eine zweite Lehre gemacht. Jetzt ist er 25 bekommt kein Kindergeld mehr, und Wohngeld wurde aus Plausibilitätsgründen abgelehnt. Obwohl dort geschrieben steht, dass er unter dem Existenzminimum lebt kann er auch keinen Hartz 4 Antrag stellen, da er kein BaföG erhält. Dies ist zumindest die Aussage der Hartz 4 Behörde. Er soll nun für die nächsten 5 Monate, die noch bis zum Abschluß fehlen von 380 Euro Lehrgeld leben.
Wir wissen einfach nicht mehr wo man noch nachfragen kann.
Das Sozialamt hat auch eine Unterstützung abgelehnt, da er ja arbeitet.
Wer hat noch einen Rat für uns ??
Deine Informationen sind leider etwas dürftig. Wenn er noch bei euch lebt, bekommt er tatsächlich nicht mehr, da er ja bereits über der Grundsicherung von 374,00 € liegt.
Wenn er eine eigene Wohnung hat, müsste er aufsockend AlG 2 beantragen
Hallo, bekommt kein Kindergeld mehr,
und Wohngeld wurde aus Plausibilitätsgründen abgelehnt. Obwohl
dort geschrieben steht, dass er unter dem Existenzminimum lebt
kann er auch keinen Hartz 4 Antrag stellen, da er kein BaföG
erhält. Dies ist zumindest die Aussage der Hartz 4 Behörde. Er
soll nun für die nächsten 5 Monate, die noch bis zum Abschluß
fehlen von 380 Euro Lehrgeld leben.
Wir wissen einfach nicht mehr wo man noch nachfragen kann.
Das Sozialamt hat auch eine Unterstützung abgelehnt, da er ja
arbeitet.
Wer hat noch einen Rat für uns ??
Hallo, danke für die Antwort,
er wohnt schon 5 Jahre nicht mehr bei uns. Er wollte Hartz 4 beantragen, aber dort wurde ihm gesagt,dass er keinen Anspruch hat weil er kein Bafög bekommt. Er könne deshalb keinen Antrag auf Hartz 4 zum aufstocken stellen. Ich kann das auch nicht vertehen, da doch jeder wenigsten soviel haben sollte wie die Grundsicherung beträgt. Vielleicht kannst Du noch mal antworten.
MfG Antje
Es gibt noch Berufsausbildungsbeihilfe BAB. Dafür ist die Bunesagentur für Arbeit zuständig.
Bafög und AlG 2 schließen sich gegenseitig aus. Also ist die Aussage unsinnig, dass er kein AlG 2 aufstocken kann, wel er KEIN Bafög bekommt.
Er soll sich mal mit einem Sozialdienst in Vebindung setzen. (Caritas, Diakonie, VdK, Reichsbund usw.)
Hans
Danke, wir werden uns mit den angeratenen Stellen in Verbindung setzen
MfG