Hi Petzi,
Wie kann man es
eigentlich anstellen, überhaupt keine Staatsbürgerschaft zu
haben?
Ein deutscher Staatsangehöriger kann auf Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten oder sie verlieren, wenn er als Kind von einem Ausländer adoptiert wird bzw. wenn er selber eine andere Staatsbürgerschaft annimmt.
Eine zwangsweise Aberkennung der Staatsangehörigkeit ist nach Artikel 16 des Grundgesetzes nicht erlaubt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines besonderen Gesetzes erfolgen, und nur wenn die Aberkennung nicht zu einem Zustand der Staatenlosigkeit führt (Grundgesetzartikel 16, Absatz 1, Satz 2). Eine Doppel-Staatsangehörigkeit ist nur dann möglich, wenn die betreffende Person die Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit in mehreren Staaten erfüllt.
Zumindest hab ich schon mal von Leuten gelesen, die
„staatenlos“ sind.
Das ist oft der Fall bei Asylbittenden, zum Beispiel aus Entwicklungsländern kommend.
Ist das das gleiche? Und wie kommt sowas?
Das kann vor allem Ursachen in der Gesetzgebung des Ursprungslandes haben. Oder Derjenige hat keine Papiere und „weiß nicht“ oder „will nicht wissen“, woher er kommt…
Könnte ich also zu meinem zuständigen Amt gehen und sagen „Hey
Jungs, ich will die deutsche Staatsbürgerschaft nimmer“ *g*.
Nein, soviel ich weiß, geht das nicht. Der deutsche Staat hat Dir gegenüber, also dem deutschen Staatsbürger gegenüber, eine Sorgfaltspflicht und darf Dich nicht in die Staatenlosigkeit entlassen.
Oder kann es passieren, daß ich die aberkannt kriege?
Aberkennung wie oben beschrieben.
Was
müßte ich dazu schlimmes anstellen?
Nach dem Grundgesetz - wie schon geschrieben - ist eine zwangsweise Aberkennung nicht möglich in Deutschland. Stellst Du „was Schlimmes“ an, dann kommst Du einfach „nur“ in den Knast…
Und wenn ich nun keine Staatsbürgerschaft habe - wer ist dann
für meinen Behördenkram zuständig?
Staatenlose, die in Deutschland leben, werden nach deutschem Recht und Gesetz behandelt.
Würde ich dann überhaupt
ein Dokument kriegen, mit dem ich mich ausweisen kann?
Ich denke: Ja. So eine Art Legitimationsbescheinigung (?).
Wählen
ist dann ja wohl nicht, nehme ich an *lach*
Wählen in Deutschland darf nur ein deutscher Staatsbürger.
Wie funktioniert das denn? Und gäbe es auch irgendwelche
Vorteile?
Kann ich nicht erkennen. Ohne Pass wäre schon die kleinste Reise relativ unmöglich etc.
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten
Ja klar, immer wieder gern *gg*
Viele Grüße
Jana