Keine Steruererklärungspflicht ?

Hallo EST- Profis !

:smile:

Ein Angestellter soll belegen, dass er NICHT verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen (das Finanzamt hat ihn seit Jahren nicht dazu aufgefordert und ist auch weiterhin nicht interessiert).

Hat jemand einen Link zu einer möglichst vertrauenswürdigen Quelle?

Ähnlich
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

Danke!

Timsy

Ein Angestellter soll belegen, daß er NICHT verpflichtet ist,
eine Steuererklärung zu machen (das Finanzamt hat ihn seit
Jahren nicht dazu aufgefordert und ist auch weiterhin nicht
interessiert).

Wem soll er es denn dann belegen?

Hat jemand einen Link zu einer möglichst vertrauenswürdigen
Quelle?

Ähnlich
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

Gerade dieser § legt ja die allgemeine Steuererklärungspflicht fest.

Die Frage ist aber, ob er denn auch veranlagt würde. Dazu gibt der § 46 EStG Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke, Ronald!

Wem soll er es denn dann belegen?

z.B. einem gegnerischen Anwalt in Sachen „Unterhalt“…

…Die Frage ist aber, ob er denn auch veranlagt würde. Dazu gibt
der § 46 EStG Auskunft.

Nein, die Frage ist hier nur: wie kann er belegen, dass er keine EST- Erklärung abgeben muss…

Grüße

Timsy