Keine Steuerberatung, nur ein Freundschaftsdienst?

Hi,

mal folgende Konstruktion:

Unternehmer A war ein arbeitsloser Verkäufer. Er baut sich mit dem geerbten Geld der Oma ein kleines Geschäft auf und macht bescheidene Umsätze. Doch er kann damit leben, seine Kosten decken und hat noch ein ganz klein wenig für sein Sparbuch übrig. Es ist zufrieden. Da er sich in dieser Situation einen Steuerberater sparen möchte, fragt er seinen besten Freund, den Unternehmer B, ob er ihm nicht helfen könne. Der sagt seinem alten Kumpel zu und übernimmt unentgeldlich (eben als Freundschaftsdienst) die komplette Kontierung und macht auch die notwendigen Erklärungen fertig, außerdem gibt er hier und da noch ein paar Tips. Unser Unternehmer A braucht die Sachen nur noch mit seiner Unterschrift abzusegnen und ans FA zu schicken. Und unser Unternehmer B bleibt vollständig im Hintergrund.

Keiner der beiden hat in seinem Geschäft in irgendeiner Art mit Steuerberatung zu tun. Unternehmer A hat null Ahnung, Unternehmer B ist ziemlich fit in Steuersachen, hat aber trotzdem seinen eigenen Steuerberater. Er hilft nur seinem Kumpel, damit er über die Runden kommt.

Liegt hier nun schon eine strafbare Handlung vor? Wenn nun eine Betriebsprüfung kommt, Unternehmer A nun angibt, B habe ihm geholfen und auf den Steuererklärungen steht nix davon…

Gruß
André

PS: Ich frage hier nicht nach einer Wertung, ob Unternehmer A nun lieber die Finger von der Selbstständigkeit lassen soll oder sich besser weiterbilden, oder ob Unternehmer B einen an der Birne hat. Die beiden haben eben die seltene Eigenschaft, sich voll zu vertrauen.

Hallo Andre,

Unser Unternehmer A braucht die Sachen nur noch mit seiner
Unterschrift abzusegnen und ans FA zu schicken. Und unser
Unternehmer B bleibt vollständig im Hintergrund.

Keiner der beiden hat in seinem Geschäft in irgendeiner Art
mit Steuerberatung zu tun. Unternehmer A hat null Ahnung,
Unternehmer B ist ziemlich fit in Steuersachen, hat aber
trotzdem seinen eigenen Steuerberater. Er hilft nur seinem
Kumpel, damit er über die Runden kommt.

Liegt hier nun schon eine strafbare Handlung vor? Wenn nun
eine Betriebsprüfung kommt, Unternehmer A nun angibt, B habe
ihm geholfen und auf den Steuererklärungen steht nix davon…

Diese Angabe sollte Unternehmer A nicht machen, besonders wenn Fehler aufgetreten sind. Denn damit haben zwei Leute ein Problem:
A, weil er wissentlich was falsches unterschrieben hat (m. W. steht irgendwo auf den Steuererklärungen, das Feld: Personen die bei Erstellung geholfen haben) und
B, weil er Steuerberatertätigkeiten gemacht hat (lt. Steuerberatungsgesetz o.ä.*).

Falls Steuerprüfung kommt (ist bei Kleinunternehmen sehr selten, da viel Aufwand für Peanuts), Aussage verweigern, Rechtsanwalt holen, dann mit Vorbereitung klären.

* Vor ca. 6 Wochen hat Wolgang Dreyer im Selbstständigkeits-Brett (oder in einem der benachbarten) auseinanderklamüsert, was wein Nicht-Steuerberater an Buchhaltung auf dem freien Markt anbieten darf und was nicht. Die grenzen waren sehr fein gezogen. Vielleicht kannst Du den Text von Wolfgang noch mal bekommenh.

Tschuess Marco.

Ich wünsche Deiner Frau und Dir ein besinnliches Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Hoffe, du hast mit deinen Häusern keinen Feiertagsstress (Kälte, Silvester,…)

PS: Die beiden haben eben die seltene Eigenschaft,
sich voll zu vertrauen.

Deshalb ist es auch klüger, den hilfsbereiten B nicht mit in die S… zu reiten.

Danke!
Hi Marco,

ich such mal entsprechend deinem Tip.

Vielen Dank auch für die Grüße, natürlich gern zurück.

Gruß
André