Hi,
mal folgende Konstruktion:
Unternehmer A war ein arbeitsloser Verkäufer. Er baut sich mit dem geerbten Geld der Oma ein kleines Geschäft auf und macht bescheidene Umsätze. Doch er kann damit leben, seine Kosten decken und hat noch ein ganz klein wenig für sein Sparbuch übrig. Es ist zufrieden. Da er sich in dieser Situation einen Steuerberater sparen möchte, fragt er seinen besten Freund, den Unternehmer B, ob er ihm nicht helfen könne. Der sagt seinem alten Kumpel zu und übernimmt unentgeldlich (eben als Freundschaftsdienst) die komplette Kontierung und macht auch die notwendigen Erklärungen fertig, außerdem gibt er hier und da noch ein paar Tips. Unser Unternehmer A braucht die Sachen nur noch mit seiner Unterschrift abzusegnen und ans FA zu schicken. Und unser Unternehmer B bleibt vollständig im Hintergrund.
Keiner der beiden hat in seinem Geschäft in irgendeiner Art mit Steuerberatung zu tun. Unternehmer A hat null Ahnung, Unternehmer B ist ziemlich fit in Steuersachen, hat aber trotzdem seinen eigenen Steuerberater. Er hilft nur seinem Kumpel, damit er über die Runden kommt.
Liegt hier nun schon eine strafbare Handlung vor? Wenn nun eine Betriebsprüfung kommt, Unternehmer A nun angibt, B habe ihm geholfen und auf den Steuererklärungen steht nix davon…
Gruß
André
PS: Ich frage hier nicht nach einer Wertung, ob Unternehmer A nun lieber die Finger von der Selbstständigkeit lassen soll oder sich besser weiterbilden, oder ob Unternehmer B einen an der Birne hat. Die beiden haben eben die seltene Eigenschaft, sich voll zu vertrauen.