Keine Steuererklärung abgegeben, trotz Kurzarbeit

Kollegen haben schon öfters mal wegen irgendwelchen Steuernachzahlungen geredet, was mich eignetlich gar net interessiert hat. Und heut wurde ich gefragt wieviel ich nachzahlen musste. Da hab ich natürlich erstmal dumm aus der Wäsche geschaut. Ich dachte immer die Steuererklärung ist „freiwillig“. Hab mich jetzt bisschen durchs Internet gelesen und hab gemerkt, das ich verpflichtet bin eine abzugeben. Was ich bisher überhaupt nicht wusste. Hatte mit dem Zeugs ehrlich gesagt auch nie was zu tun. Bin jetzt seit fast 3 Jahren fest eingestellt bei meiner Firma (Direkt nach Ausbildung Festanstellung bekommen). Kurzarbeit hat meines wissen ende 2008 bei uns angefangen Erst nur ca. 2 Tage im Monat Kurzarbeit und in 2009 Teilweise nur 2 Tage im Monat gearbeitet. Und wie gesagt hab mich darüber jetzt informiert und hab gelesen dasich meine Einkommenssteuererklärung bis Mai hätte abgeben müssen. Wurde auch net vom Finanzamt angeschrieben, das ich das machen muss, falls die sowas überhaupt machen. Jetzt meine Frage: Was genau passiert jetzt? Im Sinen von Strafen usw.

Mfg

hallo,

nur keine bange, erstmal passiert gar nichts. und im prinzip ist das schon richtig, daß man keine steuererklärung abgeben MUß - grds. ist das jedem erstmal selbst überlassen.
natürlich gibt es ausnahmen - wenn einen das fa z.b. auffordert, seine steuererklärung abzugeben. oder wenn man ebstimmte einkommen hat, die der ekst unterliegen, z.b. einkünfte aus vermietung, verpachtung, spekulationen, grunsstückstransaktionen, selbständigkeit etc.pp. „leider“ fallen darunter auch alle arten der lohnersatzleistung - also auch kurzarbeitergeld.
es ist aber kein problem, die steuererklärung nachträglich - auch für das jahr 2008 - noch abzugeben. nach richterlichem bescheid hat man dazu derzeit 4 jahre zeit (wenn man nicht „muß“ - dann ist´s tatsächlich der 31.5. des folgejahres). und das fa wird niemandem dem kopf abreißen, der mit einer steuererklärung um die ecke kommt, die er sonst nicht abgegeben hätte (vor allem, wenn es um nachzahlungen geht). ganz schlaue konsultieren vor der abgabe der steuererklärung die einschlägigen steuerprogramme und rechnen sich aus, ob sie was wiederbekommen oder nachzahlen müssen - und entscheiden dann was zu tun ist.

saludos, borito

Vielen vielen Dank. Dachte da wird jetzt ne Menge auf mich zukommen. Danke nochmals.

Hallo Alba-King,
ich denke nicht, dass viel passiert. Ich würde einfach schnellstmöglich die Erklärungen abgeben. am Besten ist eine Steuer-CD. Die gibt viele Tipps für Erstattungen und man bekommt die Erklärungen relativ einfach und schnell zusammen.
Tschüss Sylke

Eigentlich kommt eine Erinnerung zur Steuerabgabe und eine Fristsetzung mit Androhung einer Geldstrafe. Aber wenn noch nie eine Steuererklärung abgegeben wurde? Sorry, keine Ahnung.
VG

Hallo,

Strafen kommen erst in Frage, wenn das Finanzamt Sie mehrfach auffordern muss, eine Steuererklärung abzugeben.

Richtig ist, dass Sie aufgrund der Kurzarbeit, da das Kurzarbeitergeld unversteuert ist, eine Steuererklärung abgeben müssen. Ist die Frage, ob Sie nun warten, bis die Aufforderung vom Finanzamt kommt oder ob Sie sich lieber gleich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden und die Erklärung abgeben. Wenn Sie schon ab 2008 Kurzarbeit hatten und für dieses Jahr schon eine Nachzahlung ins Haus steht, droht hier auch die Verzinsung, die am 01.04.2010 beginnt mit 0,5% pro vollem Monat, also mittlerweile 7 mal 0,5% Verzinsung auf die evtl. Nachzahlung.

Viele Grüße

Hallo,
erstmal zur Klarstellung: Du musst nur für die Jahre eine Steuererklärung abgeben, für die Du in Kurzarbeit warst: Dein Finanzamt wird dich dann auffordern bis zum Termin eine Erklärung abzugeben. Dann folgt nochmals eine ERrinnergung mit der Androhung von " Zwangsgeld".
Hast du den Termin verstreichen lassen, was nur nur vollkommen dämliche Idioten tun! wird das Finanzamt deine Steuer festsetzen und die Forderung umgehend eintreiben. Solange vom Finanzamt kein Schreiben kommt brauchst Du auch nichts unternehmen, kannst aber schon anfangen, den das Schreiben kommt so sicher wir der nächste Winter.
Für die übrigen Jahre würde ich auch eine Erklärung abgeben, da die Wahrscheinlichkeit gross ist, daß Du in diesen Jahren Geld zurückbekommst!
Gruss Hermann

Hallo,

verpflichtet ist man nur unter bestimmten Bedingungen (mehrere Arbeitgeber, sonstige Einnahmen, Freibeträge,…), unter denen es dazu kommen könnte, daß der Steuerzahler zu wenig Steuern zahlt.
Aus Deiner Beschreibung läßt sich das nicht erkennen.
Meines Wissens wird man vom FA mit einer Frist zur Abgabe der Steuererklärung angeschrieben, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, sie aber nicht abgegeben hat.

Die meisten Leute sind wohl nicht zur Abgabe verpflichtet.

Interessiert Dich auch nicht, ob Du Geld vom FA zurückbekommst?

Viele Grüße

Paola