Keine Steuerpflicht für deutsche ESA-Mitarbeiter?

Hi,

kan nes sein, dass ein Deutscher, der in D als Angesteller für die ESA arbeiotet keine Steurern bezahlen muss? Und auch nicht im deutschen Sozialversicherungssystem pflichtversichert ist?

http://www.esa.int/SPECIALS/Careers_at_ESA/SEMX8EXO4…

Dort steht u. a. :

„Gross remuneration is subject to an internal tax and is exempt from national income tax. Typical monthly starting salaries, not including allowances, are approximately“

Wie hoch ist denn diese internal tax?
Und was ist mit Einkünften aus Kapitalvermögen, Mieten usw.? Wie hat ein solcher Mitarbeiter das zu versteuern?

Offenabr bekommt man auch bereits nach 10 Jahren Mitarbeit eine Pension und geht mit 60 in den Ruhestand.

Und was ist mit Einkünften aus Kapitalvermögen, Mieten usw.?
Wie hat ein solcher Mitarbeiter das zu versteuern?

Die muss ein Deutscher ganz sicher in den entsprechenden Anlagen (KAP, V, …)seiner Einkommensteuer angeben. Falls es viel ist, wird das FA sogar Einkommensteuervorauszahlungen dafür ansetzen.

Zu den Einkünften aus der ESA-Arbeit müssen sich Andere äußern.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das deutsche FA davon nichts will. ;-(

Hallo,

Zu den Einkünften aus der ESA-Arbeit müssen sich Andere
äußern.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das deutsche FA
davon nichts will. ;-(

Aber da lies mal ganz genau dieses Zitat:

„Gross remuneration is subject to an internal tax and is exempt from national income tax. Typical monthly starting salaries, not including allowances, are approximately“

EXEMPT FROM …!
Offenbar keine Steuern für Deutschland. Für mich ein Skandal, da die Leute ja auch aus Steuergeldern bezahlt werden und zwar nicht zu knapp.

Wieso Skandal ???
Was wirklich interessiert, ist doch das Nettogehalt. Müssten die Mitarbeiter Steuern zahlen, müsste das Bruttogehalt entsprechend höher sein und damit auch die von der Bundesregierung zu zahlenden Zuschüsse an die ESA. Diese höheren Zuschüsse würden dann als Lohnsteuer wieder abgezogen und zurück fließen !
Also ein Nullsummenspiel !
Ob das aber wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für Bedienstete der UNO, ob das für ESA-Mitarbeiter auch zutrifft, weiß ich nicht.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wieso Skandal ???
Was wirklich interessiert, ist doch das Nettogehalt. Müssten
die Mitarbeiter Steuern zahlen, müsste das Bruttogehalt
entsprechend höher sein und damit auch die von der
Bundesregierung zu zahlenden Zuschüsse an die ESA.

Warum „müsste es höher“ sein? Es müsste nicht. Oder erhält man bei der ESA ein garantiertes Nettogehalt? Für einen relativ unqualifizierten Mitarbeiter der ESA, der keine Ausbildung technischer Art hat aber für ca. 3500.- Euro brutto im Monat die Satelliten beobachtet und alle paar Stunden eine formale Meldung per Internet irgendwohin mailt ist das eine Menge Geld, das dann noch steuerfrei?

Diese

höheren Zuschüsse würden dann als Lohnsteuer wieder abgezogen
und zurück fließen !
Also ein Nullsummenspiel !

Wie gesagt: das Bruttogehalt mus nicht steigen, dann wird eben das Nettogehalt niedriger.

Ob das aber wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Es gibt
unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für
Bedienstete der UNO, ob das für ESA-Mitarbeiter auch zutrifft,
weiß ich nicht.

Es trifft für UNO und NATO und WEU Mitarbeiter zu, scheinbar auch für ESA?

internationale Organisationen
Hallo,

kan nes sein, dass ein Deutscher, der in D als Angesteller für
die ESA arbeiotet keine Steurern bezahlen muss? Und auch nicht
im deutschen Sozialversicherungssystem pflichtversichert ist?

Ja die ESA gehört zu den begünstigten Organisationen. Davon gibt es reichlich. Leider habe ich keine Fundstelle im Internet gefunden. Es ist in BStBl 2001 I 286 bzw. im Lohnsteuer-Handbuch 2003 S. 800 abgedruckt.

http://www.esa.int/SPECIALS/Careers_at_ESA/SEMX8EXO4…

Dort steht u. a. :

„Gross remuneration is subject to an internal tax and is
exempt from national income tax. Typical monthly starting
salaries, not including allowances, are approximately“

Die Lohneinkünfte unterliegen im Regelfall nur der internen Steuer dort.
Was man immer genau noch zusätzlich untersuchen muss, ist, ob die Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt oder steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt sind. Dazu gibt es sinnigerweise keine Listen. Man soll das dem Gründungstext der jeweiligen Organisation entnehmen können, oder man sammelt Fundstellen wie es gehen soll…

Wie hoch ist denn diese internal tax?

Ich habe leider keine präzise Angaben dazu gefunden. Es muss sich aber um eine angenehme Höhe der Steuer handeln.

Und was ist mit Einkünften aus Kapitalvermögen, Mieten usw.?
Wie hat ein solcher Mitarbeiter das zu versteuern?

normal, wobei auch zu prüfen ist, ob der Mitarbeiter eventuell als nicht in dem Land in dem er wohnt ansässig gilt…Es gibt da auch wiederum erfreulich viele Sachen zu beachten. (Sonst wird Steuerrecht irgendwann mal langweilig). Trifft sowas nicht zu, werden eben diese weiteren Einkünfte besteuert, nicht aber der Lohn -das steht auch so in dem Aufsatz in IStR (=Zeitschrift Internationales Steuerrecht) 1995 S. 217.

Offenabr bekommt man auch bereits nach 10 Jahren Mitarbeit
eine Pension und geht mit 60 in den Ruhestand.

Für die Pensionen der Organisationen gibt es wieder andere steuerliche Vorschriften, z.B. BMF Schreiben vom 3.8.1998. Diese sind teilweise im jeweiligen Wohnsitzstaat zu versteuern, nicht mehr über die interne Steuer.

Viele Grüße
C.