Guten Morgen ins Forum!
Mal angenommen Person A hat einen Zeitvertrag mit seinem Arbeitgeber.
Sprich Arbeitsvertrag endet am 31.
Jetzt stellt sich später heraus, das der AG den Arbeitnehmer nicht fristgerect bei Krankenkasse usw. um bzw. abgemeldet hat.
Kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach fast zwei Jahren auf Korrektur ansprechen bzw. auf Abänderung drängen/verklagen?
MFG
Mike
Hallo
Kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach fast zwei Jahren auf
Korrektur ansprechen bzw. auf Abänderung drängen
Da sollte die Krankenkasse, sofern sie vom Mitglied darüber informiert wurde, von sich aus tätig werden.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach fast zwei Jahren auf
Korrektur ansprechen bzw. auf Abänderung drängen
Da sollte die Krankenkasse, sofern sie vom Mitglied darüber
informiert wurde , von sich aus tätig werden.
ich wollte gern diesen „Nebenhinweis“ unterstreichen. Ohne entsprechende Hinweise weiß die Krankenkasse nicht, dass es Probleme gibt/geben könnte.
Gruß
Christa