Ich möchte gerne meine Tochter, 3 Jahre alt, taufen lassen. Der Kindsvater ist prinzipiell damit einverstanden. Derzeit ist die Umgangsregelung aber strittig. Der Kindsvater möchte den Umgang mit Übernachtung, ich bin dagegen. Eine gerichtliche Entscheidung scheint unausweichlich. Nun wird der Kindsvater nur der Taufe zustimmen, wenn ich dem Umgang mit Übernachtung zustimme. Meines Erachtens sind das doch zwei verschiedene Gebiete: Umgangsrecht und Sorgerecht. Ich will mich aber nicht „erpressen“ lassen. Was kann ich tun, um die Taufe doch durchzusetzen? Familiengericht anrufen?
Hallo Schneewittchen, der der das Sorgerecht hat tut entscheiden was richtig ist für das Kind.Falls du einen Rat brauchst wende dich an das Jugendamt.die sagen dir genau wer was darf und was nicht, auch in strittigen Situationen.Was den Umgangsrecht mit der Übernachtung angeht, hast du keine Chance , es Seiten du hast berechtigte Angst um das wohl des Kindes, was du vor Gericht beweisen musst.z.B.sexuel.Übergriffe).Ich hoffe ich konnte helfen.
Mac
Hallo, nein, erpressen lassen würde ich mich nicht.
was spricht eigentlich gegen eine Übernachtung beim Vater? Mein Sohn war damals 4 Jahre und ich habe noch nicht mal gerichtlich verhindern können, dass er mit ihm 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Bin vor Gericht auf die Nase gefallen. Ich habe soviel Angst gehabt, dass was passiert, weil sich der Vater in den ersten 4 Jahren kaum um seinen Sohn gekümmert hat. Ich weigerte mich sogar den Reisepass auszuhändigen. Durch ein Eilverfahren mit Androhung einer Strafe musste ich den Pass aushändigen. Heute ist mein Sohn 9 Jahre und ich genieße mitlerweile die freien Wochenenden und bin auf ihn sogar in den Ferien angewiesen. Wenn es keine großen Bedenken geben könnte, dass Deiner Tochter während der Betreuung was passieren könnte versuche es doch mal mit Übernachtung. Ich wollte damals mit meinem Ex auch nichts mehr zu tun haben. Es funktioniert aber nicht. Kinder brauchen egal wie immer beide Eltern.
LG Anne
Hallo Schneewittchen 74,
Nun ja,
Der Kindsvater hat nun mal ein Umgangsrecht. In der Regel ist dies so das man sagt einen Tag in der Woche und jedes zweite Wochenende. Natürlich kann das auch anders laufen. Da müssen sich die Eltern nun mal einig drüber werden. Auch das Gericht wird dem Kindsvater Recht geben das Kind am Wochenende zu sich nehmen zu dürfen. Aber wie du schon sagtest, sind dies 2 Paar Schuhe. Die Taufe kann man aber auch noch später durchführen. Das Kind kann auch, wenn es geistig so weit fortgeschritten ist mit 9 Jahren entscheiden ob es getauft werden möchte oder nicht. Da reicht dann auch die Unterschrift von einem Elternteil aus. Am besten durch das Gericht die Unterschriftsbevollmächtigung beantragen, dann kann man diesen Problemen aus dem Wege gehen. Wenn du den Aufenthaltsbestimmungstitel hast, rate ich dir dich mal mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung zu treten und dich darüber mal zu informieren. Denn eine Unterschriftsbevollmächtigung kann man gebrauchen wenn z.B. Kindergarten, Schule und weiterführende Schule gewählt wird, Konto eröffnet wird oder ein Ausweiß beantragt werden muss oder halt auch sowas wie Taufe usw.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Mehr Infos kann dir der Anwalt geben.
die antwort kommt zwar reichlich spät , aber ich hoffe, für DICH und EUERE TOCHTER!! nicht zu spät
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ich denke, der vater hat nur einen minimalumgang das kind ist 3 jahre und darf nicht beim vater übernachten ?! ein kind besteht aus einer eizelle und einer samenzelle, also je zu 50% mama und papa - schon mal drüber nachgedacht …- auch was du deinem kind langfristig - für das ganze leben antust (ich bin selbst geschieden, bin eine frau und habe 2 töchter)
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warum willst du das mädchen taufen lassen??
finest du es fair und gerecht, dass väter (es können auch mütter sein, je nachdem, wo das kind lebt) keine rechte in diesem staat haben - meinst du das ist gottes wille? meint du es ist gottes wille, das der vater um jeden umgang / übernachtung betteln muss - es ist auch seine tochter - ich hoffe, ich kann dich zum nachdenken anregen
herzliche grüsse