Keine Telefon - Schadenersatz?

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Jemand zieht um und setzt das Telekommunikationsunternehmen A. etwa 6 Wochen vor dem Umzug davon in Kenntnis. Es wird ein Termin für den Telefonanschluss am 15.05. zugesichert.

Nun meldet sich A. erneut, und verschiebt diesen Termin auf den 19.05. Soweit schon einmal schlecht. Der Kunde ruft an, um zu fragen, was eine Person, die ihn evtl. an diesem Tag vertreten könnte, eigentlich tun muss, ob diese eine Vollmacht braucht, etc. Erst jetzt erfährt der Kunde, dass leider die Leitungen im Haus „zu 100% belegt“ seien und das es ohne die Tel.-Nr., den Namen und möglichst auch das Datum der Kündigung des Telefonanschlusses des Vormieters überhaupt kein Telefon gibt.

Wie es aussieht, hat der Kunde ca. 2-3 Wochen weder Telefon noch Internet, was vor allem beim Intraday-Handel mit Wertpapieren, aber auch beim Ausführen von Übersetzungsaufträgen extrem störend ist.

Welche Rechte hat der Kunde? Kann er unter diesen Umständen das Unternehmen A. verklagen, und falls ja, bei welchem Anwalt (Fachrichtung) und was wäre davon überhaupt zu erwarten? Ich weiß, dass es da schon mal ein Urteil dieser Art gab, wo jemand Schadensersatz bekam, kenne aber keine Details hierzu.

Und kann der Kunde unter diesen Umständen auch vom Vertrag mit A. zurücktreten und ein anderes Telekommunikationsunternehmen wählen?

Es würde mich freuen, wenn das jemand wüsste.

Schöne Grüße

Petra

Wie immer gilt auch hier, was genau vertraglich vereinbart wurde…

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wurde…

Hat dir schon mal jemand gesagt, dass deine Beiträge nutzlos sind?

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wurde…

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sind?

Hat Dir schonmal jemand gesagt, dass es nutzlos ist, immer nur auf die Antworten zu warten, die einem gefallen? Insbesondere dann, wenn man die richtigen Antworten mit frechen Sprüchen belohnt?

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Wie immer gilt auch hier, was genau vertraglich vereinbart
wurde…

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sind?

Hat dir schon mal jemand gesagt, dass deine Frage nutzlos ist? Wie soll man die beantworten, ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes? Das ist unmöglich!

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