Keine temperaturregelung möglich ventil

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, natürlich wird über den Verbrauch abgerechnet, die meldepflicht gegenüber dem Besitzer muss auch bestehen

Hallo sonrisa123!
Leider kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben, da Deine frage eher eine Rechtsfrage ist. Wenn Du Deinem Vermieter(?) den Defekt gemeldet hast, und er hat nichts unternommen, Könntest Du eventuell Glück haben, daß ein
Durchschnittswert berechnet wird. Aber wie gesagt: Das geht mehr ins Mietrecht und da kenne ich mich nicht aus.
Trotzdem wünsche ich Dir eine „erträgliche“ Heizkostenabrechnung!
Gruß Walter

Hallo,

leider kann ich da nicht weiter helfen.

Gruß Norbert

Hallo, so einfach ist das nicht. Vermutlich zahlen sie den verbrauch. Haben sie aber das defekte Ventil ihrem Vermieter gemeldet kann sich die Lage aendern.
freundliche Grüsse

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

wenn mit verdampfungsröchen gearbeitet wird mußt du bezahlen wenn nach m2 nicht:an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich

keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

das kann ich nicht beantworten da solltest du einen anwalt fragen.

gruß oppermann

haste die frage schon mal deinen vermieter gefragt

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

Hallo sonrisa123,

sorry, da muss ich passen. Ich vermute aber, dass Du die Zeche zahlen musst, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wo Du Deinen Vermieter über den Defekt informiert hast. Frag sicherheitshalber mal in der Verbraucherberatung nach. Die müssten sowas ja auch wissen.

Gruß mawoli

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

Hallo sonrisa,

wenn deine Heizung „ständig im oberen Bereich“ lief, also voll gepowert hat, und du hast das toleriert, dann ist das rechtlich gesehen vermutlich genauso, als wenn du selbst dauernd voll aufgedreht hättest. In einem solchen Fall wirst du sicherlich nach dem Zählerstand maßgenommen.
Hast du dagegen deinen Vermieter frühestmöglich auf das Problem hingewiesen, kannst du schon eine Kulanz-Abrechnung erwarten. Ich bin aber kein Jurist!

Gruß ville

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

???
Wenn Du es deinem Vermiter schriftlich gemeldet hast, das das Ventil def. ist,
Und Er hat den Eingang bestätigt
Die meldung kam sofort, nach dem das Ventil def. war.
Kann man " etwas Glück" sich auf den Kosten des Vorjahres einigen. Ist aber kein Muß.
Zahlen ansonsten nach Verbrauch!!!
Es obligt Dir, einen Schaden frühzeitig deinem Vermieter zu melden!!

Warscheinlich wirst du die volle Summe zahlen müssen.

Bisher sind aber die Ventile meistens nicht auf gegangen. Nich zu ist selten!!!

Hallo,
meiner Meinung nach mußt die tasächlichen Heizkosten zahlen.
Oder hast Du denn Fehler deinen Vermieter angezeigt?

Gruß Stefan

Hallo
Grundsätzlich wird abgerechnet nach der Ablesen der vorhandenden
Verbrauchsermittler. Ich denke hier kann man nur etwas durch Gespräche er-
reichen. Da die Wärmeenergie verbraucht worden ist, (ob nun das Ventil defekt ist
oder nicht) muß diese auch bezahlt werden. Hier kann ein langer Rechtstreit entstehen. So ein Ventil kostet nicht viel, auch der Austausch nicht . Die Kosten
dafür muß der Vermieter tragen.
MFG scaevola

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

an meiner Heizung ist das Ventil defekt dadurch konnte ich
keine Temperatur regeln, die Heizung lief ständig im oberern
Breich, dadurch ein sehr hoher Verbrauch. muss ich nun die
kosten nach der Ablesung zahlen oder nun nach qm abgerechnet.

Ja, du zahlst die Energie, die du verbraucht hast…

Wenn nach deiner sofortiger Anzeige des Schadens bis zur Reparatur ein größerer Zeitraum liegt, (weil das nicht z.B. nicht weiterbearbeitet wurde), dann kannst du versuchen noch paar Cent zurückzubekommen. Damit wiederum hätte aber die Verwaltung aber einen größeren Aufwand und wird das ablehnen.

Leider kann ich nicht helfen.
Ich kenne den Vermieter nicht.
Aus meiner sicht ist der Eigentümer für den technischen Zustand der Heizung verantwortlich.
mit freundlichen Grüssen
CH - Rolf Iseli