Keine U-Werte = Wärmeschutzverordnung?

Hallo Zusammen,

ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit. Ich suche für eine Kühllastberechnung nach U-Werten für Fenster. Leider haben die Fenster keine Beschriftung, weder auf dem Rahmen noch Zwischenraum der Gläser. Da das Gebäude 1976 fertiggestellt worden ist und es eine Wärmeschutzverordnung von 1977 gibt, kann ich davon ausgehen, dass die Werte aus der WSchVO eingehalten werden?
Kann ich generell sagen: Fehlen mir U-Werte, so kann ich die Vorgaben aus der WSchVO nehmen? (als Maximalwert)
Ich bräuchte dafür einen schriftlichen „Beweis“, den ich in der Diplomarbeit als Zitat einfügen kann.

Danke für Eure Hilfe!!

Grüße
Christoph