Keine Übernahme von Mietkaution?

Guten Tag,
Die Leistungsabteilung des JobCenters sagt, dass kein Darlehen für Mietkaution bezahlt wird und auch keine Umzugskosten, wenn der Mietvertrag bei Vorlage schon unterschrieben ist. Stimmt das?
Kann es auch sein, dass das Kautionsdarlehen in Raten von monatlich 30% des Harz4-Satzes zurückgezahlt werden muss??
Ich danke schon vorab für Eure hilfe.
Grüße Fanny

Hallo,

vgl. § 22 (3) Satz 1 SGB II

„Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.“

Und da der Mietvertrag bereits unterzeichnet war bei Antragstellung, wird auch keine Mietkaution darlehensweise gewährt.

Gruß
Kristin

Hallo Fanny,

generell sollte man so etwas wie Mietkaution und Umzugskosten vorher mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in abklären, aber fragen kostet nichts und mehr als ‚Nein.‘ kann er/sie auch nicht sagen.
Ich kenne mehrere Fälle, wo beides auch im Nachhinein genehmigt wurde und sowohl Umzugskosten als auch Kaution (als Darlehen) übernommen wurden.

30% des Satzes zur Tilgung des Darlehens sind allerdings zu viel, bis zu 10% dürfen nur einbehalten werden.
Näheres findest zu beispielsweise hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/an…
Interessant ist dort vor allem:
**"Das heißt konkret, dass in den nachfolgenden Fällen die Rückzahlung eines Darlehens erst fällig wird, nachdem der ALG-II-Bezug beendet wurde:

  • Darlehen für eine Mietkaution (§ 22 Abs. 3 SGB II)"**

LG,
Sasy