Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Es geht um eine Freelancerin in einer Veranstaltungsagentur.
In ihrem Vertrag ist nur eine monatliche Pauschale geregelt. Keine Regelung zu Überstunden oder Arbeitszeiten oder Arbeitstage. Bei Urlaub reduziert sich die Pauschale um den anteilsmäßigen Urlaub des Monats.
Sie hat vorher ein Praktikum in dieser Firma gemacht mit 8h pro Tag und 5 Tage die Woche. So liefen auch die nächsten 4 Monate.
Nun ist es aber so, dass eine mehrwöchige Veranstaltungsreihe anstand. In diesen 16 Tagen wurden bezogen auf einen 8h Tag 144 +/- Überstunden angesammelt. D.h. Teilweise 2-3h frei pro Tag.
Als sie diese Stunden bzw diese 18 Tage zusätzlich abrechnen wollte, hat man sie nur kurz auf die Monatspauschale und die 2 freien Tage die sie nun bekommen hat, hingewiesen.
Meine Frage ist im Moment nur für mein eigenes Verständnis:
Ist es rechtens an der Monatspauschale fest zu halten bei Abweichungen von der normalen Arbeitszeit um mehr als 100%, unter der beachtung, dass Urlaub von der Pauschale abgezogen wird?
Aus anderen Rechtsbereichen (kein Arbeitsrecht) weiß ich, dass es nicht mehr zumutbar ist an einer Pauschale festzuhalten wenn die Abweichungen größer als +/- 20% sind.
Vielen Dank für die Antworten.
p.s.: Ich weiß das es ungeschickt ist so einen Vertrag zu unterzeichnen. (Überstundenregelung, Regelarbeitszeit, etc.) Vertrag läuft aber demnächst aus. Zuvor kommt jedoch noch einmal so eine Veranstaltungsreihe.
Hallo!
Die Frage, die sich mir stellt, die aber nur ein/e Arbeitsrechtler/in beantworten kann:
LIEGT EIN ARBEITSVERTRAG oder ein Auftragsverhältnis vor?
Wenn ich eine Pauschale vereinbare, dann bestimme ich den Stundenumfang, den ich verkaufe. Ansonsten wird pro Stunde oder pro Tag abgerechnet.
Und von Urlaub ist da dann nicht die Rede.
Aus meiner Sicht liegt ein sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis vor.
Wie Du da raus kommst… schwierig aus meiner Sicht, wenn Du keinen Rechtstreit haben willst. Was die Rechtsprechnung zu den +/- „Überstunden“ sagt, weiss ich nicht - leider.
LG
Jogi
Hallo,
Wie sieht es denn aus wenn es als Auftragsverhältnis abgewickelt wird? Der Freelancer schreibt am Ende des Monats für den zurückliegenden Monat eine Rechnung.
Urlaub war auch eher im umgangssprachlichen Sinne Urlaub gemeint.
Also angenommen der Vertrag sieht vor bzw die Firma setzt den Vertrag so um: In Monaten wo weniger gearbeitet wird gibt es auch weniger Geld und in Monaten wo mehr gearbeitet wird gibt es das gleiche Geld.
Mir fehlt in diesem „theoretischen“ Beispiel ein wenig der Grundsatz keine Leistung ohne Gegenleistung.
es würde hier ja immerhin um den fast den Gegenwert eines Monatsgehaltes gehen. Wenn man die , wie ich gelesen habe, obligatorischen 25% dazunimmt sogar um Überstunden die mehr als einen Monat betragen.
Mir ist bewusst, soeinen Vertrag einzugehen wo sowas nicht geregelt ist ist nicht gerade schlau. Aus dem Vertrag rauskommen wäre in diesem Fall nicht das Problem, 1 Monat kündigungsfrist/bzw Ende in ein absehbarer Zeit.
Es geht nur darum ob es irgend einen Standpunkt geben würde über den man zumindest einen Teil der Überstunden in irgendeiner Art vergütet bekommt. sei es in Abfeiern oder Ausbezahlt.
Vielen Dank für eure Hilfe
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Zwischen zwei Selbständigen herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wenn also der Freelancer den Vertrag so unterschrieben hat, muss er damit leben.
Anders wäre es sicher, wenn ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegen wurde.
Man kann nun mal nicht alles haben-keine SV-Pflicht, und trotzdem die Sicherheit eines Arbeitsverhältnisses.
Soweit so gut.
Zum nebenthema noch einmal, sollte in dem Vertrag nur drinne stehen „monatlich Pauschal xxxx€“ sonst nichts über Stunden mindest Anwesenheit etc. müsste man auch nicht Prozentual abziehen wenn man in einem Monat aufgrund weniger arbeit nicht die normalen Stunden da ist.
Da: Wenn man etwas abziehen will muss man ja ein Genaues Gegenmaß für die Summe im Vertrag finden.
Ein Beispiel das ich besser erklären kann:
A und B schließen Vertrag „monatliche Lieferung Kugelschreiber Pauschal 100€/Monat“ (keine Mengenangabe; A liefert, B bezahlt)
Fall 1. A liefert 200 Kugelschreiber B bezahlt 100€ (1.-6. & 8. Monat)
Fall 2. A liefert 500 Kugelschreiber B bezahlt 100€ (9. Monat)
Fall 3. A liefert 100 Kugelschreiber B bezahlt 50€ (7. Monat)
Dies kann man doch nicht anhand des Vertrages (Pauschal ohne Mengenangabe) rechtfertigen. Oder doch?
Bezug zu meiner Frage:
Fall 1 normaler Arbeitsmonat
Fall 2 Überstunden
Fall 3 „Urlaub“ weniger Tage gearbeitet
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt. Wäre dies ein realer Fall würde es mich ein wenig aufregen, dass jemand weniger bezahlt wenn er weniger bekommt als gewohnt aber im gegenzug nicht mehr bezahlt wenn er mehr bekommt.
Vielen Dank für eure Hilfe
A und B schließen Vertrag „monatliche Lieferung Kugelschreiber
Pauschal 100€/Monat“ (keine Mengenangabe; A liefert, B
bezahlt)
Dann stehe ich am ersten auf der Matte, liefere einen alten leeren Kugelschreiber ab, lasse mir das quittieren und mache mir ein paar schöne Tage bis zum nächsten ersten. Am Monatsletzten allerdings unterbreche ich meine Lethargie und schreibe eine Rechnung über EUR 100,00, die im Werkvertrag vereinbart waren.
Gruß
osmodius
(der nur Verträge abschließt, die er auch versteht)