Liebe Wissenden!
Ich recherchier grad ein bischen und stelle mir folgende Frage:
Wenn jemand freiberuflicher Unternehmer ist und ein Kunde im EU-Ausland sitzt, muss der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf den rechnungsbetrag schlagen, sofern er die Umst-Id des Kunden kennt und mit auf die Rechnung schreibt. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Falls das so weit korrekt ist -
angenommen, es gibt einen „regelmäßigen“ Kunden in Irland, der seine Abläufe so automatisiert hat, dass es eine monatliche Abrechnung gibt und das Geld wird dann im Folgemonat ausbezahlt - ohne dass eine Rechnung geschrieben werden muss. (bisher ist der Freiberufler noch Kleinunternehmer, dessen Umsätze aber steigen werden, sofern er nicht im November das Geld verdienen für zwei Monate einstellt)
Muss man dann trotzdem anfangen, eine Rechnung zu schreiben? Vielleicht sogar nur für die eigenen Papiere, ohne die jemals an den Kunden zu schicken?
Alles ganz schön kniffelig für mein viel zu kleines Hirn
Liebe Grüße
Lockenlicht