Hallo,
ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Was gilt es in der Umsatzsteuervoranmeldung zu beachten bzw. ist es überhaupt aufzuführen, wenn jemand per Internet in den Niederlanden und Österreich Software kauft, die Umsatzsteuer-ID angibt, eine Netto-Rechung erhält und deshalb keine Mehrwertsteuer zahlt?
Ist die These richtig, dass das überhaupt keine bedeutung in der Umsatzsteuervoranmeldung hat, weil ja keine Steuer bezahlt wurde und auch keine Vorsteuer zurückgeholt werden kann?
Danke und Gruß
Nadine