kann man, wenn man eine Rechnung nach §13b UStG hat (also ohne MWSt),die erbrachten Leistungen als Haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung angeben. Bin Privatperson und habe mir Küchenmöbel liefern und aufbauen lassen. Dies fällt nach meinem Wissen unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn ja, muss ich Mehrwertsteuer nachzahlen? Oder kann ich bei der Eingabe in den haushaltsnahen Dienstleistungen dies ohne Mehrwertsteuer tun.
Vielen Dank
Die Eingabe bei den haushaltsnahen Dienstleistungen hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Vielmehr muss auf Lohn- und Materialleistungen unterschieden werden.
Ist dies nicht der Fall, wird dir das Finanzamt keine 20 % steuerlich anerkennen.
Die Eingabe bei den haushaltsnahen Dienstleistungen hat nichts
mit der Umsatzsteuer zu tun. Vielmehr muss auf Lohn- und
Materialleistungen unterschieden werden.
Ist dies nicht der Fall, wird dir das Finanzamt keine 20 %
steuerlich anerkennen.
Für mich heißt das, dass ich dass brutto wie netto bei den haushaltsnahen Dienstleistungen eingeben. Muss ich hierfür dann nachträglich noch Mehrwertsteuer abführen.