hallo zusammen
heute ist wieder Post aus Dortmund gekommen.
am 17.8.12 wurde win Wagen in WAF neu angemeldet. Am 18.8.12 war der KFZ in Dortmund. In einer NICHT UMWELTZONE.
Nun kommt Post in der steht
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung Schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. Das in der Umweltplakette eingetragene Kennzeichen war nicht identisch mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres KFZ. Die Tatbestandvoraussetzungen sind dadurch erfüllt…
Hier ist noch zu sagen, das von der Autobahnausfahrt bis zu der Wohnung, wo der Wagen geparkt wurde KEINE UMWELTZONE IST:
Ferner ist noch zu sagen, das der Wagen geparkt war in KEINER UMWELTZONE .
Beweismittel laut Stadt Dortmund.
Foto, Zeugenaussage.
Meine Frage ist, darf man mit einem KFZ ohne gültige Plakette in einer NICHT UMWELTZONE fahren.
Vielleicht haben sich die Gesetze wieder geändert.
Der Vorwurf ist wohl nicht das Einfahren in die Umweltzonen(obs stimmt oder nicht,sei mal egal).
Es geht um das falsche Kennzeichen auf einer amtlichen Plakette,das wohl noch das vorherige trägt.
Und das ist der Vorwurf,damit darf man nicht fahren,egal wo.
Man kann sie abkratzen und entfernen,dann wäre es OK gewesen.
wenn das Fahrzeug kürzlich umgemeldet wurde, liegt in den Akten ja sicher noch der alte Fahrzeugbrief mit dem alten Kennzeichen wie auf der Plakette.
Kopie anfertigen und damit beweisen, dass die Plakette zum Fahrzeug gehört.
Die Plakette wird durch ein anderes Kennzeichen nicht ungültig, aber sie kann auch nicht mehr einwandfrei zugeordnet werden.
Alternativ kann man sich ja noch mit dem Zeugen darüber streiten, wo das Fahrzeug nun genau stand.
Außerhalb der Zonen braucht man natürlich keine Plakette.