Keine Unterschrift wg Gipsarm

Liebe Expertinnen und Experten,

ich haette eine reine Neugierfrage, die in der Diskussion in
einem anderen Forum aufkam: Eine Person verweigert die
Unterschrift unter einem Dokument mit der Begruendung, mit dem
eingegipsten Arm nicht schreiben zu koennen.

Ich meine: Das ist kein Grund. Es muss doch auch Moeglichkeiten
geben, eine rechtsverbindliche Willenserklaerung abzugeben, wenn
man - voruebergehend oder dauerhaft - koerperlich ausserstande
ist, eine Unterschrift zu leisten.

Ganz naiv haette ich mir vorgestellt, man geht zu einem Notar,
sagt was man will, der setzt das auf, beurkundet das, und das
ersetzt die Unterschrift.

Geht das so?

Schon jetzt vielen Dank!

LG
Edith

Hallo.

Ganz naiv haette ich mir vorgestellt, man geht zu einem Notar,
sagt was man will, der setzt das auf, beurkundet das, und das
ersetzt die Unterschrift.

Geht das so?

Ich denke, ja. Es müsste sogar noch einfacher gehen, bei Geschäften, die nicht beurkundungsbedürftig sind, sollte auch mündliche Willenserklärung vor Zeugen möglich sein.

Es gibt in diesem unserem komischen Lande Analphabeten, ausserdem des Schreibens aus körperlichen Gründen nicht Mächtige, wie mit abben Armen und dgl. Diese sind aber deswegen nicht geschäftsunfähig! In anderen Ländern wird man mit abben Rädern sogar Staatsoberhaupt :wink:

Gruß kw

Gips dran, Rad ab :wink:
Danke …

… genau das dachte ich mir auch: Wenn einer klar im Kopp ist
aber aus welchen Gruenden auch immer ploetztlich nicht mehr
schreiben kann, kann er ja nicht auf einmal geschaeftsunfaehig
werden.

Und die Kollegen fragen sich, warum ich so dreckig lache: Wegen
der abben Raeder *pruuuust*. Yo, da fielen mir gleich ein paar
passende Beispiele ein.

LG
Edith

ich haette eine reine Neugierfrage, die in der Diskussion in
einem anderen Forum aufkam: Eine Person verweigert die
Unterschrift unter einem Dokument mit der Begruendung, mit dem
eingegipsten Arm nicht schreiben zu koennen.

Anfang dieses Jahres stand ich vor genau diesem Problem. Ich hab’ einfach mit links unterschrieben. War zwar 'n fürchterliches Gekrakel, aber dennoch selbstverstaändlich rechtsgültig.

Hallo,

für Geschäfte die keiner Schriftform unterliegen bedarf es in der Tat keiner Unterschrift.
Bedarf es dagegen einer Schriftform und damit einer Unterschrift, weil die Parteien dies so wollen oder weil gesetzlich vorgeschrieben, so hilft nur der Notar.
Dort setzen Sie meinetwegen einfach ein „X“ unter den Vertrag und der Notar beurkundet, dass Sie den Inhalt zur Kenntnis genommen und eine Willenserklärung abgegeben haben.
Einen Nachteil hat diese Methode aber : Sie kostet Geld !!!

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