Liebe Expertinnen und Experten,
ich haette eine reine Neugierfrage, die in der Diskussion in
einem anderen Forum aufkam: Eine Person verweigert die
Unterschrift unter einem Dokument mit der Begruendung, mit dem
eingegipsten Arm nicht schreiben zu koennen.
Ich meine: Das ist kein Grund. Es muss doch auch Moeglichkeiten
geben, eine rechtsverbindliche Willenserklaerung abzugeben, wenn
man - voruebergehend oder dauerhaft - koerperlich ausserstande
ist, eine Unterschrift zu leisten.
Ganz naiv haette ich mir vorgestellt, man geht zu einem Notar,
sagt was man will, der setzt das auf, beurkundet das, und das
ersetzt die Unterschrift.
Geht das so?
Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith