Keine Unterstützung v. Amt bei Unterhaltsverzicht?

Hallo an alle wer-weiss-was-Leser!

Angenommen, eine Tschechin mit 8-jährigem Schulkind (hat sie mit in die Ehe gebracht) und 100 €-Job ist seit zwei Jahren mit einem Deutschen verheiratet, und sie wollen sich jetzt einvernehmlich scheiden lassen, da es nicht mehr klappt. Das Trennungsjahr ist auch schon vorbei, und es steht einer schnellen Scheidung nichts im Wege.

Nun war die Frau beim Sozialamt und wollte sich erkundigen, was sie an Geld für sich und ihr Kind bekommen könnte. Da hat man ihr geraten, sie solle sich doch lieber mit ihrem Mann versöhnen, da sie, weil sie ja auf Unterhalt von ihrem Mann verzichten möchte, auch vom Amt kein Geld bekomme

Kann es sein, dass, wenn eine Frau auf Unterhalt verzichtet, dann nichts vom Amt bekommt?
Von was soll sie denn leben?

Natürlich möchte sie sich eine Arbeit suchen, aber das ist als Alleinerziehende nicht so einfach!

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo

Da hat man ihr geraten, sie solle sich doch lieber mit ihrem Mann versöhnen, da sie, weil sie ja auf Unterhalt von ihrem Mann verzichten möchte, auch auch vom Amt kein Geld bekomme!
Kann es sein, dass, wenn eine Frau auf Unterhalt verzichtet, dann nichts vom Amt bekommt?

Ja, das kann sein. Die Gelder, auf die man Anspruch hat, muss man einfordern, bevor man von der Allgemeinheit fordern kann.

Hat sie schon drauf verzichtet? Ich glaube, wenn die Frau definitiv nicht leben kann ohne diesen Unterhalt, dann würde so ein Verzicht nicht gelten.

Aber bis das klar ist, müsste sie meiner Meinung nach wenigstens als Darlehen irgendein Geld bekommen. Sie könnte sich auch einen Beratungsschein holen und sich von einem Anwalt beraten lassen. Das würde ich auch dringend raten.

Aber Vorsicht bei Anwälten! Die geben sich oft beim ersten Kontakt sehr viel Mühe, und danach kommt nichts mehr. Jedenfalls scheint es bei solchen schlechter bezahlten Anwälten oft der Fall zu sein.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

auf den Unterhalt für ein minderjähriges Kind zu verzichten ist in D nicht erlaubt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html

Darüberhinaus kann erst dann Geld vom Staat eingefordert werden, wenn alle anderen Ansprüche nichts bringen.
Und private Ansprüche sind nunmal vorrangig.

Oder sollte jemand wie Barbara Becker mit ihren Kindern von Sozialhilfe (und damit von unseren Steuergeldern)leben, während Herr Becker in Marbella nicht weiß wie er sein Geld ausgeben soll???

Also, Anwalt nehmen, auf Unterhalt klagen und dann, wenn die Klage eingereicht wurde, wieder aufs Amt um darlehensweise ALG II zu bekommen.
Um ALG II beziehen zu können muß man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Unterhaltsvorschuss für das Kind kann beim Jugendamt beantragt werden. Hier wird sich dann das Jugendamt an den Vater wenden und den Unterhaltsvorschuss vom Vater wieder zurück verlangen.

grüße
dragonkidd

Aber Vorsicht bei Anwälten! Die geben sich oft beim ersten
Kontakt sehr viel Mühe, und danach kommt nichts mehr.
Jedenfalls scheint es bei solchen schlechter bezahlten
Anwälten oft der Fall zu sein.

Hallo,
viele vergessen auch, dass man einem Nackten nicht in die Tasche greifen kann…

Ich sehe täglich scheidungswillige Ehefrauen mit dem empörten Spruch auf den Lippen:„Aber der muss doch was zahlen!“
Viele vergessen dabei, daß man ZUSAMMEN in Steuerklasse III mit einem Einkommen von 1700 € und einer Miete noch gut auskam…

Wenn der Ehemann allerdings wegen der Scheidung wieder in Steuerklasse 1 zurück fällt und dann nur noch 1400 € monatlich hat und schon 500 € Kindesunterhalt für die beiden Kinder zahlen muß, dann bleibt für die Ex eben kein Unterhalt übrig.
Da kann auch kein Anwalt was machen…

grüße
dragonkidd

Hallo,

Wenn der Ehemann allerdings wegen der Scheidung wieder in
Steuerklasse 1 zurück fällt und dann nur noch 1400 € monatlich
hat und schon 500 € Kindesunterhalt für die beiden Kinder
zahlen muß, dann bleibt für die Ex eben kein Unterhalt übrig.
Da kann auch kein Anwalt was machen…

in so einem Fall würde das Amt dann aber einspringen und Alg2 zahlen.

Natürlich wäre die Exfrau E sich um Arbeit zu bemühen.

Gruß

Samira

eine Tschechin mit 8-jährigem Schulkind (hat sie mit in die Ehe gebracht)
[…]
Da hat man ihr geraten, sie solle sich doch lieber mit ihrem Mann versöhnen, da sie, weil sie ja auf Unterhalt von ihrem Mann verzichten möchte, auch vom Amt kein Geld bekomme

Mal eine unexpertenhafte Frage am Rande: Warum sollte der (Ex-)Ehemann überhaupt Unterhalt zahlen für ein fremdes Kind? Ich kenne mich zugegeben im Familienrecht nicht so aus … aber eine Hochzeit ist ja noch keine Adoption, oder? Ansonsten wäre doch der Unterhalt vom Erzeuger einzufordern…

Grüße
Sebastian

Unterhaltsrecht geändert?
Hallo zusammen,

an dieser Stelle fällt mir eine Frage zum Unterhaltsrecht ein. Wurde dies nicht kürzlich erst geändert? Oder soll dies in Kürze geändert werden?

Ich meine gelesen zu haben, dass es den „Ehegattenunterhalt“ demnächst gar nicht mehr oder nur noch für eine kurze Zeit geben soll. Dies mit der Begründung, dass der Ex-Partner selber für seinen Unterhalt sorgen kann und muss.

Vertue ich mich jetzt völlig oder ist das tatsächlich so?

Gruß

Samira

Hallo,

google hilft:
http://www.bmj.bund.de/enid/d787dd9cdff2a8e0e71d4476…

grüße
dragonkidd

Hallo

Mal eine unexpertenhafte Frage am Rande, warum sollte der
(Ex-)Ehemann überhaupt Unterhalt zahlen für ein fremdes Kind?

So genau ist es ja nicht geschildert worden.
Ich hatte angenommen, sie habe auf ihren eigenen Ehegatten-Unterhalt verzichtet.

Egal wie, das Sozialamt darf sie und das Kind jedenfalls nicht verhungern lassen.
Ich denk aber, so ein Verzicht auf Unterhalt ist hinfällig, wenn sie sonst kein Einkommen hat. Ich weiß jedenfalls, dass man größere Schenkungen zurückfordern kann, wenn man anschließend in eine Notlage gerät und das Geld zum Leben braucht.

Viele Grüße

Hallo,

für das mitgebrachte Kind bekommt sie vom Ehemann keinen Unterhalt - wurde glaube ich - auch schon geschrieben.
Hier kann sie beim Jugendamt bei der Unterhaltsvorschusskasse den Unterhaltsvorschuss verlangen. Aber erst nach der Trennung. Diesen Unterhaltsvorschuss bekommt sie längstens bis das Kind 12 Jahre alt ist. Die Unterhaltsvorschusskasse wird dieses Geld beim leiblichen Vater wieder einfordern.

Zwei Jahre Ehe liegen noch im Bereich (der nicht genau definiert ist) kurze Ehe. Hier kommt es stark auf die Einstellung des Richters an, ob sie wenigstens für das Trennungsjahr den Trennungsunterhalt bekommt.

Die Richtung ist, vor allen Dingen nach der Unterhaltsrechtsreform, aber mehr in die Richtung dass sie nichts bekommt.

Allerdings kann sie tatsächlich gezwungen sein, den Unterhalt beim Ehemann einzuklagen, damit sie vom „Sozialamt“ Geld erst mal darlehensweise bekommt. Wenn der Richter dann urteilt, dass sie keinen Anspruch hat, muss sie dieses Darlehen nicht mehr zurückbezahlen.

Der Paragraf, mit dem der Ehemann den Unterhaltsanspruch abwehrt, wird wohl der § 1579 BGB - kurze Ehe - sein, wenn es nicht weitere Gründe gibt.

Durch dieses Vorgehen, wird eine vielleicht ansonsten friedlich verlaufende Trennung zum Rosenkrieg. Evtl. hilft es ja, wenn die Frau bei der ARGE mit dem § 1579 BGB und dem Hinweis der kurzen Ehe argumentiert.

Sie verzichtet also nicht auf Unterhalt, sondern verzichtet auf einen vermeidbaren Streit, weil ihr vermutlich eh kein Unterhalt zusteht. Der Streit würde dem Steuerzahler auch Geld kosten, da sie wahrscheinlich PKH bekommt.

Ach ja, wenn sie auch nur den Hauch einer Chance auf Trennungsunterhalt vom Ehemann haben will, muss sie im Normalfall 20 bis 30 Bewerbungen PRO Monat machen. Wenn Sie dadurch keinen besseren Arbeitsplatz findet, kann es passieren, dass der Mann doch noch für eine Übergangszeit Unterhalt bezahlen muss - wenn er überhaupt zahlen kann.

Ansonsten gilt der Spruch: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Gruß
Ingrid