Keine Vergütung bei Überstunden in der Ausbildung

Ich habe die Möglichkeit ab Juli eine Ausbildung bei einer
Werbeagentur als Marketingkommunikationskauffrau zu beginnen.

Meine Frage ist nun folgende:
Voller Freude habe ich mir vorgestern den Vertrag durchgesehen und
folgendes entdeckt, was mir gar nicht zusagt:
Die Agentur heißt DraftFCB.Sie haben einen Anhang bei sonstigen Vereinbarungen bei der Handelskammer gemacht. Auf den Vereinbaungen zum Berufausbildungsvertrag finden die Allgemeinen Anstellungsbedingungen der Draftfcb Dt. Anwendung. Diese beinhalten einen Punkt 2. der folgendes besagt:
Die Mitarbeiterin hat zur Erfüllung ihrer übertragenen Arbeiten
gegebenenfalls auch Überstunden und Mehrarbeit zu leisten, für die
eine gesonderte Vergütung nicht beansprucht werden kann.
??? heißt das ich muss Überstunden machen und bekomme dafür weder
Geld noch freie Tage??? Ist so etwas seriös und gängig in der
Branche? Andererseits gilt doch auch noch die Vereinbarungen zum
Berufsausbildungsvertrag, der doch eigentlich besagt, dass man
jegliche Überstunden vergütet bekommt…

Ich weiß nun gar nicht ob ich sowas überhaupt unterschreiben soll?
Ich finde das ein wenig merkwürdig?

´freue mich über eure Meinungen

Hi chrissie,

Die Mitarbeiterin hat zur Erfüllung der ihr übertragenen
Arbeiten gegebenenfalls auch Überstunden und Mehrarbeit zu leisten

lese ich so, dass hier nicht vorrangig die Ausbildung in einem Beruf angeboten, sondern eine billige Arbeitskraft gesucht wird.

Just my 2 Cents.

WB

Überstunden sind in der Werbebranche wohl üblich, ich frage mich jedoch, ob man diese nicht vergüten müsste „…für die eine gesonderte Vergütung nicht beansprucht werden kann…“?

Hallo,

mir scheint dieses Ansinnen ebenfalls obermerkwürdig.

An Deiner Stelle würde ich mich mal bei der IHK schlau machen. Die muss darauf achten, dass die Ausbildungsbetriebe gewisse Spielregeln einhalten (ansonsten wird ihnen die Lizenz zum Ausbilden entzogen).

Auf der Homepage findest Du unter der Rubrik „Ausbildung“ einen Musterausbildungsvertrag (Meldung eines Ausbildungsverhältnisses an die IHK). In § 5 wird die Vergütung beschrieben. Da steht drin, dass die über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung gesondert vergütet oder durch entspr. Freizeit ausgeglichen wird. Diese Vorgabe kann der ausbildende Betrieb nicht ohne weiteres abdingen und durch das Gegenteil ersetzen.

http://www.dihk.de/

Viele Grüße
von Mara