Keine Vergütung von Überstunden

Liebe Fachleute,

wieder folgendes Beispiel

AN hat eine 40h Woche, laut Vertrag 1x die Woche frei, 8h am Tag.

nun arbeitet AN seit Monaten von Montag bis Freitag von 10-18, ohne einen Tag frei zu haben und ohne Pause.
Begründung hierfür ist, dass das Unternehmen an Personal sparen muss und derzeit kein weiteres Personal eingestellt werden kann zur Entlastung des AN.

Samstags arbeitet AN von 10-16.

Durch die entstandene Mehrarbeit und keinen freien Tag in der Woche, hat AN nun mehr als 100 Überstunden aufgebaut.
Diese will der AG nun streichen. AN darf die Stunden weder mit Freizeit, Urlaub, Auszahlung o.ä. ausgleichen.
AG hat dem AN ein Agebot gemacht, die Überstunden mit einem Warengutschein in Höhe eines Bruchteils der entstanden überstunden auszugleichen, dies möchte AN jedoch nicht annehmen.

Eine Klausel bezüglich der Mehrarbeit beinhaltet der Vertrag des AN nicht.

ist AN verpflichtet den Warengutschein des AG anzunehmen? (der Wert des Warengutscheins deckt nur einen kleinen Bruchteil der entstandenen Überstunden)

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mein lieber Scholli äh Lux,

vielleicht sollte sich der Arbeitnehmer mal an einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Viele Grüße

Gesine

Hallo

ist AN verpflichtet den Warengutschein des AG anzunehmen?

Nein.

Gruß,
LeoLo

Das lohnt sich!

AN hat eine 40h Woche, laut Vertrag 1x die Woche frei, 8h am Tag.

Volle Stelle.

Begründung hierfür ist, dass das Unternehmen an Personal sparen muss und derzeit kein weiteres Personal eingestellt werden kann zur Entlastung des AN.

Also lässt man lieber die vorhandene Belegschaft kostenfrei arbeiten. Schlau gedacht - aber leider mit deutschem Arbeitsrecht nicht vereinbar.

Durch die entstandene Mehrarbeit und keinen freien Tag in der Woche, hat AN nun mehr als 100 Überstunden aufgebaut.

Sprich, quasi 2/3 eines Monatsgehalts.

AN darf die Stunden weder mit Freizeit, Urlaub, Auszahlung o.ä. ausgleichen.

Das hat der AG also unter Missachtung gesetzlicher Richtlinien einfach so entschieden?

Eine Klausel bezüglich der Mehrarbeit beinhaltet der Vertrag des AN nicht.

Muss auch nicht, denn dann gelten die gesetzlichen Regelungen, nach denen Überstunden gem. den geltenden Sätzen auszubezahlen sind.

Also:
In so einem Fall lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auf jeden Fall.
Denn erstens wird dieser dafür sorgen, dass AN den ihm zustehenden Lohn bekommt.
Und zweitens kann er auch darauf hin wirken, dass AG das „Einsparargument“ zur dauerhaften Anordnung von Überstunden fallen lässt.

Gruß,
Michael