Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor ca. 1 monat bei beay bei einem sehr gut bewerteten händler ein ladekabel für mein laptop günstig gekauft.
hab bezahlt,die ware kam.
leider war das kabel von so schlechter qualität,dass mir das ladekabel nach kurzer zeit im laptop „verschmolzen“ ist.ist wirklich so.die netzteilbuchse ist komplett zerstört.
habe dem händler darauf eine email geschrieben und den schaden geschildert. der händler hat sich bereit erklärt,nach rechnungsvorlage der reparaturkosten den schaden zu übernehmen.
nun hab ich mich,nach rücksprache im dem reparaturdienst,entschieden,dem händler nur einen verbindlichen kostenvoranschlag zu schicken,da ich die kosten in „bar“ (ohne mwst.) haben möchte. laut reparaturdienst wäre der schaden an meinem laptop ein wirtschaftlicher totalschaden.
diese ganzen informationen habe ich dem händler des defekten ladekabels mitgeteilt,doch dieser händler weigert sich,mir das geld (kosten lt. kostenvoranschlag)auszuzahlen.er wolle erst etwas bezahlen,wenn ich eine rechnung vorlege.
im bgb selbst steht ja drin,dass ich das geld und eben nicht die reparaturleistung von händler verlangen darf.
als ich dem händler schrieb, dass er verpflichtet ist,mir auf meinen wunsch hin das geld auszuzahlen,hat der händler jeglichen kontakt abgebrochen.
ich gehe davon aus,dass der händler mich auf den reparaturkosten sitzen lassen wollte.
meine frage ist jetzt,wie komme ich an die kontaktdaten des händlers?hab nur email.im verkaufsangebot stand „artikelstandort hamburg“.doch mittlerweile weiß ich,dass die firma wohl in hong kong sitzt.
wenn ich nun anzige bei der polizei erstatte,hat die die möglichkeit,über email (und daraus ergebener ip-adresse) den händler zu finden?
nicht,dass ich wegen 50 euro oder so rumstressen würde,aber es geht um einen schaden von isgesamt ca. 350-400 euro.als hartz4-empfänger is das echt nicht wenig.
also,weiß jemand einen rat für mich oder hat sowas schonmal gehört/mitgemacht?.
ich freue mich über schnelle antworten.
danke.
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