Keine Verlängerung des Arbeitsvertrags?

Hallo!

Es geht um eine Leiharbeitsfirma
Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag(Verlängerung eines bestehenden befristeten Arbeitsvertrags) geben, sagen, dass er 2 Wochen Zeit hätte um Ihn zu unterschreiben und der Mitarbeiter Diesen 2 Wochen später abgibt sagen, dass er Ihn nicht verlängert, weil er in dieser Zeit schon andere neue Mitarbeiter eingestellt hat und nun keine Verwendung mehr für Ihn hätte?

Wie sehen da die Rechte des Arbeitnehmers aus?

danke schonmal

mfg

Hallo,.

ein befristeten Arbeitsvertrag kann nicht verlängert werden (darum heisst auch befristet) Es bedarf auch keine Kündigung, weil automatisch das Arbeitsverhältnis beendet wird, wenn der Arbeitggeber sie weiter beschäftigt nur ein Tag über die Befristung hinaus, dann wird automatisch ein unbefristete Arbeitsverhältnis. In Ihrem Fall bedarf ein ganz neuer Arbeitsvertrag (haben Sie das bekommen um den zu unterschreiben?)

Sie können ihn verklagen beim Arbeitsgericht, wenn sie nachweisen können, dass der Arbeitgeber sie getäuscht hat.

Normalerweise müssten Sie beim Arbeitsamt sich Arbeitssuchende melden. Ich werde an Ihrer Stelle Arbeitsamt aussuchen und denen den Vorfall schildern, sonst haben Sie eine Sperre am Hals.

Marinel

Hallo,

leider kenne ich mich mit Zeitarbeitsfirmen nicht aus.
Jedoch denke ich das Sie ja die Frist verstreichen lassen haben und der Arbeitgeber nicht mit Ihnen gerechnet hat. Allerdings ist das denke ich immer relativ. Wenn Sie regelmäßig in Kontakt standen und er wußte das Sie weiter machen bin ich mir nicht sicher ob er mit seinem Argument durchkommt.

Mein Rat. Holen Sie sich Rat bei einer Gewerkschaft. Die beraten häufig auch Nichtmitglieder. Ansonsten lassen Sie sich bei einem Anwalt beraten oder versuchen Sie eine Rechtsberatung bei Gericht zu bekommen.

Vielleicht können Sie auch mit der Zeitarbeitsfirma ein Gespräch suchen und Sie einigen sich ohne große Hilfe.

Ihnen viel Erfolg.
Viele Grüße

sorry, kann nicht helfen!

Hallo,
sorry, da kenne ich mich nicht aus.

Gruß
Trotzkopf

Hallo,

Durchaus kann der AG dies tun. Aber um eine genaue Prognose dazu abgeben zu könne müsste man den genauen Inhalt des neuen und alten Vertrages kennen. Ich empfehle einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder sich einen neuen AG zu suchen.

Gruß

Byrdi

Hallo,
hatte der Arbeitgeber den Vertrag schon unterschrieben und wielange war das Datum für die Verlängerung noch hin?

Hatte er den Vertrag schon unterschrieben und der alte Vertrag lief noch, d.h. die Verlängerung gilt für die Zukunft, dann ist der Arbeitsvertrag rechtsgültig.

Gilt die Verlängerung für eine Zeit, die schon angebrochen war und die Arbeit wurde in dieser Zeit ganz normal ausgeübt, ist er auch rechtsgültig.

Hat er den Vertrag nicht unterschrieben - keine Chance.

Liegt zwischen dem ursprünglichen Ende des alten Arbeitsvertrages und der Unterschrift eine Zeitraum, an dem nicht gearbeitet wurde, ist die Frage, ob es für die 14 Tage Zeit Zeugen gibt.

Hallo!

Es geht um eine Leiharbeitsfirma
Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen neuen
Arbeitsvertrag(Verlängerung eines bestehenden befristeten
Arbeitsvertrags) geben, sagen, dass er 2 Wochen Zeit hätte um
Ihn zu unterschreiben und der Mitarbeiter Diesen 2 Wochen
später abgibt sagen, dass er Ihn nicht verlängert, weil er in
dieser Zeit schon andere neue Mitarbeiter eingestellt hat und
nun keine Verwendung mehr für Ihn hätte?

Wie sehen da die Rechte des Arbeitnehmers aus?

mfg

Hallo,

Leider ist es so, dass die Sklavenfirmen so handeln dürfen. Denn rechtlich gesehen ist der befristete AV ohne besonderer oder Extrakündigung zu Ende. Das andere ist lediglich ein unverbindliches Angebot, dass nicht bindend ist. Ein einfacher legaler Trick.

Was hilft gegen solche Machenschaften? Eintreten in die Gewerkschaft, hier in diesem Falle IG Bau und nach 3 Mitgliedsmonaten den kostenlosen Rechtsschutz genießen.

:wink:

Hallo

ich denke da ziehen sie den kürzeren wenn sie nichts schriftliches haben. grundsätzlich steht ja auch in jedem Vertrag das es keine mündlichen nebenabreden gibt oder diese schriftliche fixiert sein müssen um wirksam zu sein.

es steht ihr Wort gegen seines. die Chancen vor Gericht stehen bestenfalls 50:50 schätze ich.

Vg

Wenn die Vertragsverlängerung bereits von der Leiharbeitsfirma unterschrieben wurde, dann sollte dieser Vertrag gültig sein und es bedarf einer Kündigung mit Einhaltung der Kündigungszeiten. Anders wäre es wenn der Auftraggeber ihrer Leiharbeitsfirma den Auftrag zurückgezogen hätte.

Hallo,

sehr knifflige Frage und ohne juristische Beratung im Detail rein „auf Gegenseitigkeit“ schwer zu beantworten.
Ihre Frage ist aber absolut berechtigt.

Arbeitsrecht hilft hier weniger, im Detail muss ein Anwalt die Vorschriften über eine vertrauensvolle Vertragsanbahnung CIC prüfen.
Besonderys in der genannten Leiharbeiterbranche und dem herrschenden Klima vergeude Sie allerdings damit nur Zeit und Nerven. Der Arbeitgeber hat kein Benehmen und steht rechtlich durch die abloaufende Befristung rechtlich etwas besser da.
Bestimmt gibt es über die 2 Wochenfrist zum Unterschrieben keine schriftlichen Unterlagen.

Eigentlich hätte der Arbeitgeber, bei wirklichen Interesse, bei Ihnen doch mal nachfragen könnern.

Der Arbeitgeber hatte nach meiner Ansicht kaum Absicht zu verlängern.

Beste Grüße

Hallo,

ich bin als Experte für Arbeitsschutz eingetragen, nicht für Arbeitsrecht.

Mein Tipp: Anwalt aufsuchen!

cu

Hallo Zuhn,
Arbeitgeber sollen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig u. a. über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III informieren und sie hierzu freistellen.
da du erst später davon erfahren hast, musst du dich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme beim Arbeitsamt melden. so wie es aussieht handelt es sich um ein versäumnis des ag´s. rein rechtlich endet das arbeitsverhältnis mit erreichen des vertraglich bestimmten „enddatums“, und muss somit nicht nochmal gekündigt werden.

ich berate nict ich stelle meine Sichtweise da.

LG Joachim