Bei RTL aktuell kam gerade ein Beitrag über eine gestrige Fahraktion eines ausländischen Diplomaten. Selbiger soll beim Versuch auszuparken vier fremde PKW zusammengeschoben, einen Roller und ein Fahrrad umgestossen und beim Zurücksetzen seiner Limousine selbige in einer Hauseinfahrt verkeilt haben.
In dem Beitrag wurde erwähnt, dass die Geschädigten den Schaden selbst zu tragen haben und nur auf eine kulante Lösung der Botschaft hoffen können.
Ist da was dran? Muss ein Diplomat, da er zivilrechtliche Immunität genießt auch keine KFZ-Versicherung abschließen bzw wenn er eine hat diese nicht zahlen, da der Diplomat selbst ja nicht verurteilt werden kann?
hi,
das habe ich auch gesehen.
ich denke, das wird wie bei staatsfahrzeugen bei uns geregelt. ein polizeiauto z.b. hat auch keine haftpflicht, da man davon ausgehen kann, dass der staat den schaden schon bezahlen kann. die bundesrepublik zahlt also den schaden selbst.
kann mir nur vorstellen, dass das bei diplomaten ähnlich ist. ein diplomat aus russland baut einen unfall, dann wird wohl russland den schaden schon tragen können.
hauptmann
Mit der Haftpflichtversicherung hat das gar nichts zu tun, sondern mit Immunität. Einen Diplomaten kann man ohne den Verzicht des Entsendestaates auf die Immunität nicht auf Schadenersatz klagen. Einen Konsularbeamten im Übrigen schon (Diplomatische und konsularische Immunität ist nicht identisch)
eine Versicherungspflicht für das Diplomatenfahrzeug gibt es zwar, aber Verstöße dagegen sind folgenlos, da ein Diplomat eben Immunität genießt. Passiert also ein Unfall, so kann man nur hoffen, dass das Fahrzeug versichert ist oder der Diplomat „kulanterweise“ für den durch ihn angerichteten Schaden selbst haftet. Allerdings müssen auch Diplomatenfahrzeuge zugelassen werden, dabei muss auch eine Versicherung nachgewiesen werden (aber wenn man die nicht zahlt, hat man das Kennzeichen aber kein Versicherung).
Aber: Nicht jeder, der vorgibt, Diplomat zu sein, genießt aber auch die Vorrechte und Befreiungen eines Diplomaten. Viele schwimmen unter angeblichem Diplomatenstatus im Kielwasser eines echten Diplomaten und nutzen die Unkenntnis viele Beamter über deren Status. Um Vorrechte und Befreiungen zu bekommen, ist zwingend eine Akkreditierung durch das AA erforderlich (die aber auch schon nachträglich, also nachdem der „Diplomat“ eine Straftat begangen hat, verliehen wurde).
Allerdings müssen auch Diplomatenfahrzeuge zugelassen
werden, dabei muss auch eine Versicherung nachgewiesen werden
(aber wenn man die nicht zahlt, hat man das Kennzeichen aber
kein Versicherung).
Würde dann nicht der Entschädigungsfonds (oder wie heißt der gleich) der Versicherer zunächst zahlen?
Einige Versicherer haben inzwischen auch Klauseln, daß die eigene Versicherung (zumindest im Rahmen der Mindestversicherung in Deutschland) leistet, wenn der Unfallgegner nicht (oder nicht ausreichend) versichert ist. Sind die Prämien in und um Berlin vielleicht höher, weil da mehr unversicherte Diplomaten unterwegs sind?
Würde dann nicht der Entschädigungsfonds (oder wie heißt der gleich) der Versicherer zunächst zahlen?
Keine Ahnung, ich glaube aber eher nicht. Der Fond dient als Härteausgleich und nicht als Versicherer. Zudem zahlt der Fond nur relativ wenig, zuvordert kommen Personenschäden. Sachschäden am eigenen Auto nur als Ausnahme, da sich jeder durch eine Vollkaskoversicherung gegen derartige Schäden schützen kann.
Selbst wenn der PKW der Botschaft versichert wäre - müsste die Versicherung überhaupt leisten? Normalerweise würde der Geschädigte seine Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen und die Versicherung dann statt des Schädigers einspringen. Wenn der Schädiger aber geschützt ist ist die Versicherung auch aus dem Schneider, oder?
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mir die Frage auch gestellt habe. So direkt bin ich mir da jetzt auch nicht sicher, wie die Lösung ist. Es geht eigentlich um die Frage, worin die Immunität besteht: steht die dem Anspruch entgegen, dann kann man auch gegen die Versicherung keinen geltend machen. Ist sie nur ein Prozesshindernis gegen den Diplomaten, dann tendiere ich aus dem Gefühl heraus zu sagen, dass man sehr wohl den Anspruch gegen die Versicherung geltend machen kann.
Ich bin da aber völkerrechtlich überfragt, wäre interessant, ob jemand die Antwort kennt.