Hallo,
mal angenommen jemand bestellt einen Tarif bei einem Stromanbieter per Mail. Dieser schickt ihm darauf einen Vertrag zu, auf dem keine Hinweise auf eine Vertragslaufzeit stehen. Es sind auch auf einer ansonsten gut beschriebenen Webseite keine Hinweise zur Vertragslaufzeit ersichtlich.
Bei einem geplanten Anbieterwechsel stellt sich dann heraus, dass tatsächlich eine Vertragslaufzeit bis zum Ende eines Jahres bestünde.
Bei Telefonaten mit dem Anbieter würde festgestellt, dass tatsächlich keine Informationen auf irgendeine Weise zugänglich gemacht wurden.
Eine außerordentliche Kündigung möchte man trotzdem nicht akzeptieren, da der Kunde schließlich die Chance gehabt hätte, sich zu erkundigen.
Frage: Ist ein Anbieter in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde Vertragsbestimmungen wahrnimmt?
Wäre eine solche Kündigungsfrist dann nichtig?