Keine Vorsorgevollmacht

der Vater fällt ins Koma und hat keine Verfügung Vollmacht etc hinterlassen. Sollte der älteste Sohn was unternehmen? Sohn steht da wie das Lämmchen auf der Weide.

Hallo erstmal,

ei an was denkst du, was er unternehmen soll? Weiterhin arbeiten gehen, Lotto spielen, den Keller aufräumen? Was tun in der Regel denn Lämmchen auf einer Weide? Und wie alt ist denn das Lamm? Volljährig?

Sorry, das ist sicherlich alles sehr tragisch für dich und deine Familie und meine Antwort ist nicht gerade feinfühlig. Aber ich verstehe deine Frage nicht wirklich?

LG
Stefan

Mal angenommen
Guten Abend,
natürlich war ein Arzt da und Krankenwagen und der Vater ist auf Intensivstation aber im Koma. Sein Sohn ist auch volljährig.
Dann versuchen wir mal ein bißchen ausführlicher zu werden.
Die Familie ist auseinander Eltern geschieden Töchter in anderem Bundesland. Sohn lebt in der Nachbarstadt. Der Vater lebt allein und Kontakt besteht Nachbarn und Freunden . Als einziges Familienmitglied hat der Sohn Kontakt gepflegt.
Mit der momentanen Situation ist er aber ein bißchen überfordert oder hat keine Kenntnis wie er sich verhalten soll bzw. wen er jetzt ansprechen soll.
Als Beispiel nenn ich mal Bettgitter anbringen lebensverlängernde Maßnahmen künstliche Ernährung alles was in die Persönlichkeitsrechte eingreift.

Das ist jetzt nur die medizinische Seite, wie schaut es denn aus mit den „alltäglchen“ sachen wie die Rechnung vom Lebensmittelladen?
Eine Bank darf ohne Vollmacht doch keine Rechnung bezahlen und und und
ich möchte helfen aber weiß nicht wie.
MFG
Mike

Hi,

Als Beispiel nenn ich mal Bettgitter anbringen

bei Gefahr in Verzug könnte der Arzt das anordnen, bei einer längerfristigen Maßnahme wird das Betreuungsgericht eingeschaltet.

lebensverlängernde Maßnahmen künstliche Ernährung alles was in
die Persönlichkeitsrechte eingreift.

Hier würde ich mit dem behandelnden Arzt sprechen, ob er die Einrichtung einer Betreuung für sinnvoll hält. Normalerweise leiten die Ärzte in einem solchen Fall die notwendigen Schritte ein.

Das ist jetzt nur die medizinische Seite, wie schaut es denn
aus mit den „alltäglchen“ sachen wie die Rechnung vom
Lebensmittelladen?

Sollte Handlungsbedarf bestehen, beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Betreuung nicht nur für Gesundheitsfürsorge sondern auch für Vermögensfürsorge stellen.

Am besten man bespricht das mit dem behandelnden Arzt. Bei uns war es damals so, daß der Arzt ein Fax an das Betreuungsgericht gesandt hat, in dem ungehend er die Betreuung für alle Bereiche angeregt hatte.

Innerhalb von 3 Tagen wurde mein Mann zum vorläufigen Betreuer bestellt.

Gruß
Tina

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Hallo,

sofort beim zuständigen Amtsgericht mit einem Kurzgutachten des behandelnden Arztes eine alle Aufgabenbereiche umfassende Betreuung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzuregen, und sich selbst hierfür als Betreuer anbieten, wäre das übliche Vorgehen. Und da die Gerichte unterschiedlich motiviert mit solchen Dingen umgehen, den Leuten da so lange auf den Wecker gehen, bis ein Richter vor Ort war, und einen Betreuerausweis ausgestellt hat.

Mit Betreuerausweis ist man dann in der Lage auf Bankkonten Zugriff zu nehmen, die nötigen Dinge medizinisch anzuordnen, … Allerdings folgender Hinweis: Auch als Betreuer kann man nicht alles ohne richterlichen Beschluss im Einzelfall machen. Z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen und so genannte lebensgefährdende Behandlungen unterliegen einem Richtervorbehalt.

Gruß vom Wiz

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Schönen Guten Abend,
es hat geholfen Danke schön.
MFG