Keine Vorversicherungszeiten Student

Hallo liebe Community,

man stelle sich folgendes Szenario vor:

Ein junger Mann nimmt sein Studium auf und lässt sich (jung und naiv) von der Versicherungspflicht befreien. Er ist noch über seine Eltern privat familienversichert.

Im Laufe des Studiums läuft diese Versicherung aus (ist er immer noch befreit?) und er verpasst es, sich um eine neue zu kümmern.

In der Folgezeit hat er zum Glück keine ernsthaften Probleme, Zahnarztbesuche zahlt er mit dem Hinweis, dass er privat versichert sei aus eigener Tasche (Angst vor Nachzahlungsforderungen).

Direkt nach dem Studium kommt er durch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit dankenswerterweise wieder in eine gesetzliche KV, in der er auch während seines nun beginnenden Referendariats (Beamter auf Widerruf, keine Sozialversicherungspflicht) freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte.

Die Versicherung möchte jetzt von ihm über die Vorversicherungszeiten eine Anzeige haben. Was hat das für ihn für Konsequenzen? War er für die gesamte Zeit seines Studiums befreit? Oder muss er jetzt nachzahlen?
Was passiert, wenn er diese Anzeige nicht macht?

Und wie würde eine PKV mit längeren Versicherungslücken umgehen?

Danke & schönes WE.

Hallo,

seit 01.01.2009 trat die Krankenversicherungspflicht in Deutschland in Kraft. Wer rückwirkend bis zu diesem Datum keine Vorversicherungszeit vorweisen kann wird leider zur Kasse gebeten.

Ein Student in Deutschland kann Familienversichert bleiben, solange er Anspruch auf Kindergeld hat, spätestens jedoch bis zum 25 Lebensjahr.
Greift die Familienversicherung nicht, muß er sich privat oder gesetzlich selber versichern.

Die PKV sowie gesetzlichen verlangen rückwirkend auch anteilsmäßig einen Strafbeitrag.
Dazu sind sie verpflichtet.

Hi raphaelsinclair,
dies kommt gar nicht so selten vor, dass jemand längere Zeit unversichert war und nun nach einer „machbaren“ Lösung sucht. Wir haben schon häufiger damit zu tun.

Rechlich: einmal befreit ist „immer befreit“ - es ist als die Absicherung in der PKV nötig. Wenn eine „versicherungslose“ Zeit bestand, verlangen die Versicherer eine Nachzahlung (egal ob PKV oder GKV, das wollen beide). Das ist unter Umständen recht viel Geld, wenn es ein längerer Zeitraum ist. Das Gesetz der Versicherungspflicht gilt ja nun schon eine ganze Weile…

Verlangt werden 6 ganze Beiträge und dann für jeden weiteren Monat 1/6-tel des Beitragas ohne Pflegepflicht und Vorsorgetarif.
Maßgeblich ist der Beitrag der Vollkostenversicherung, es ist also hilfreich, wenn der Beitrag der KV möglichst günstig ist. Man kann auch zunächst günstig „einsteigen“ und den Schutz später umstellen (auf besseren Schutz mit höherem Beitrag=. Zweck ist da ausschließlich, die Nachzahlung (erheblich).zu verringern.

A B E R :
ich habe eine (billige bzw. quasi kostenfreie) Lösung zu der unversicherten Zeit für den jungen Mann, denn es gibt eine Ausnahme am Markt. Es ist bereits mehrfach genutzt und die Versicherten sparten viel Geld… Näheres ist im Telefonat möglich.

Als reine PKV-Spezialisten (2) sind wir schon seit über 20 Jahren als reine PKV-Fachleute tätig - wir wissen also ganz genau, was wir tun …

Kontaktiere mich einfach telefonisch oder auch per Mail (gib bei Mail gegebenenfalls Deine Tel.-Nr. an).

Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael

Tel. 07127-18388
mailto:[email protected]
Home: www.pkv-netz.com

Servus,

also die Vorversicherung MUSS angezeigt werden, andernfalls wird die GKV diese Anzeige auch strafrechtlich verfolgen können (Versichrungspflicht besteht ja nunmal in Deutschland)!

In der Pflegeversicherung hast du generell ein Problem, da du nicht durchgängig fünf Jahre eingezahlt hast, also werde bitte nicht zum Pflegefall!

Die vergangenen Zeiten müssen meines Erachtens nach nachgezahlt werden, wo jedoch die PKV der günstigere Weg ist, da die GKV voll nachfordern kann und die PKV nur anteilig anfordern wird.

Wobei die generelle Frage auch noch im Raum steht, warum man sich nicht, und grade in deiner Situation, ohnehin in die PKV begibt.

Gruß,
Dennis

Eine Krankenversicherung läuft nicht einfach ab. Sie bekommen darüber rechtzeitig schriftlich Informationen.
Wenn Sie sagen, dass Sie über die Eltern versichert waren, dann kann das so nicht sein, den in der privaten Krankenversicherung ist jede Person individuell versichert. Ich glaube viel mehr, dass Sie evtl. über Ihre Eltern beihilfeberechtigt waren, weil ein Elternteil Beamter ist. Da Kinder zum Teil bis zu 80% beihilfeberechtigt sind, haben Sie sich für die Dauer des Studium befreien lassen, weil 20% Versicherungsschutz wesentlich günstiger sind als eine studentische Krankenversicherung. Die Befreiung gilt jedoch nun für die Dauer des gesamten Studiums. Die Beihilfe gibt es jedoch nur bis zum 31.12 des Jahres in dem die Kindergeldzahlung endet. Dieses geschieht mit dem 25.Lebenjahr zzgl. evtl Wehr-Zivildienstzeit.
Darüber informiert jedoch das zuständige Amt für Besoldung und Versorgung. Auch die Krankenversicherung bei der man versichert ist, meldet sich hier regelmäßig, weil Sie in der Regel zum Kindertarif bzw. vergünstigten Ausbildungstarif versichert sind.
Endet die Beihilfe, muss man sich zu 100% privat bis zum Ende des Studiums versichern. Allerdings bieten die privaten Krankenversicherungen sowohl reduzierte Ausbildungstarife als auch den sog. PSKV Tarif für Studenten an. Diesen hätten Sie abschließen sollen, was Sie jedoch nicht getan haben. Somit blieben Sie ohne Krankenversicherung und haben somit gegen das Gesetz der generellen Pflicht zur Krankenversicherung verstoßen welches seit 1.1.2009 existiert.
Zurecht verlangt nun die Krankenkasse um einen Vorversicherungsnachweis den Sie nicht haben. Dies hat zur Folge, dass Sie nun eine Strafe für jeden Monat zahlen müssen, in dem Sie nicht versichert waren. Nun haben Sie einen weiteren gravierenden Fehler gemacht. Sie haben beschlossen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben, statt die bessere Wahl zu treffen und sich als Beamter auf Widerruf privat zu versichern. Dadurch ist nicht nur Ihr Krankenversicherungsbeitrag höher -denn Sie zahlen unnötig für 100% Leistung, wo doch der Dienstherr durch die Beihilfe ca.50% übernehmen würde- sondern auch Ihr Strafgeld dass Sie zahlen müssen.
Aus dieser Sache werden Sie wohl nicht raus kommen. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich wärend des Referendariats privat zu versichern. Sie haben ab der Verbeamtung 14 Tage außerordentliches Kündigungsrecht wegen Statusänderung. Danach können Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

hallo raphaelsinclair,

wir haben seit einiger zeit nun die versicherungspflicht für jeden bundesbürger, wo ist letztlich dem staat egal. das hat auch seinen guten grund. und wer meint, er kann sich einfach um eine versicherungspflicht drücken, wird halt mit strafbeiträgen rückwirkend bestraft, weil er seiner pflicht nicht nachgekommen ist. egal ob private- oder gesetzliche krankenkasse. zu o. g. zenario kann ich nur sagen eigene dusseligkeit.

gruß

orovivo

Sorry - nicht mein thema.

Hallo,

nach dieser ausführlichen Werbung für die private Krankenversicherung mal wieder zurück zur Frage.

Ja, grundsätzlich bestand für den Kollegen ab 1.1.2009 Versicherungspflicht und zwar bei einer privaten KV. Jede private KV ist auch jetzt verpflichtet ihn ab heute zu versichern und muss ihm dafür eine Strafe von schätzungsweise inzwischen 8-9 Monatsbeiträgen abnehmen. (Als Mathematiker rechne ich das ungern genau aus.)

Nun möchte er lieber in der GKV bleiben. Das kann er, wenn er unmittelbar vorher 12 Monate Vorversicherung vorweisen kann. Danach hat die Kasse gefragt.
Ich fürchte, die sind nicht voll. Dann muss er sich wieder privat versichern.

Wie hier schon ausführlich erläutert wurde, ist das für den Beamten auch die bessere Lösung. Man muss allerdings als Referendar einige Risiken bedenken:

Wie sieht es anschließend mit der sofortigen Übernahme in das dauerhafte Beamtenverhältnis aus ? Wenn nein: Wovon lebt er in der Zwischenzeit ?

Wenn es einen gesetzlich versicherter Ehepartner gibt, ist das kein Problem. Wenn ALG II beantragt werden muss, bleibt er privat versichert (ohne Beihilfe)und wird die Entscheidung bereuen.

Viel Glück

Tach, kenne ich, war bei mir ähnlich.

  • ja, er ist immer noch befreit. Das kann auch nicht rückgängig gemacht werden. Die Befreiung gilt so lange, bis wieder eine neue Versicherungspflicht eintritt, also wie hier durch eine sv’pflichtige Tätigkeit.

  • Ohne die „Anzeige“ bzw. den Nachweis kann keine freiwillige Versicherung begründet sein.

  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das sind entweder direkt vor dem gewünschten Beitritt 12 Monate oder in den fünf Jahren vorher 24 Monate - steht in Par 9 SGB V… Da kommt man kaum herum, weil solche Mitgliedschaften bei den GKV erfahrungsgemäss von der Aufsichtsbehörde besonders gern geprüft werden. Im geschilderten Fall wohl nicht erfüllt.

  • demnach kommt nur eine Private Versicherung in Frage. Die Vorversicherung ist denen eigentlich egal, nicht aber der Gesundheitszustand.

Generell hat man meine ich sogar bei erstmaliger Verbeamtung einen Rechtsanspruch darauf, von der PKV genommen zu werden.

  • meiner Ansicht nach empfiehlt sich eine private Versicherung für Referendare ohnehin, wenn hinterher irgendwann die Verbeamtung angestrebt wird. Beamte mit Beihilfeanspruch sind nur dann gut in der GKV aufgehoben, wenn sie sehr viele Kinder haben und ein niedriges Gehalt, denn sie müssen ja immer den vollen Versicherungsbeitrag zahlen, es gibt keinen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten. Mit Studium und Referendariat sollten Sie ja irgendwann im höheren Dienst landen.

Dadurch wird einerseits das Eintrittsalter niedrig gehalten, andererseits der jetzige (gute) Gesundhgeitszustand beurteilt.

Die PKV hat erfahrungsgemäss keine Probleme mit fehlenden Vorversicherungszeiten, nur mit bestehenden Vorerkrankungen. Kann sein, dass die Gesundheitsfragen da etwas genauer angeschaut werden und der Hausarzt ein paar Dinge mehr bestätigen muss - wenn Sie gesund sind kein Problem.

  • Achtung: Es kann sein dass es ein wenig eilig wird, nach dem bisher gesagten scheint im Moment keine Versicherung zu bestehen.

Grüsse von

Jus18

…NACHZAHLUNG: NEIN
Versicherungslücke, ist bei der privaten Vers. wegen Wartezeiten wichtig.

Eine PKV würde die Versicherungszeit, zu Recht, nachberechnen. Die Versicherung bei der man sich erst versichern muss, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, ist noch nicht erfunden.
Das Prinzip der Versicherer beruht darauf, dass viele nicht Geschädigte wenigen Geschädigten finanziell aus der Patsche helfen.
Im Übrigen waren Sie nie familienversichert in der privaten Krankenversicherung, da es das dort nicht gibt. Sie hatten mit Sicherheit einen eigenen Vertrag, den Sie dann gekündigt haben. Summasummarum: ein selbstverursachtes Problem, für das ich nicht den Versicherer verantwortlich machen kann.
Sinnvollerweise würde ich mit der GKV telefonisch reden und fragen, was es bei denen für Konsequenzen hat. Normalerweise ist der Student aber bei der PKV günstiger und besser versichert.

Hallo raphaelsinclair,
sorry, dass ich jetzt erst antworte. (War im Urlaub). Meine Vorredner haben Deine Frage schon sehr gut beantwortet. Deswegen hat es wenig Sinn, wenn ich eine weitere Antwort erstelle.
Gruß
Winni

sorri dat kommt wohl zu späht :wink: