Hallo!
ICh bins schon wieder …leider 
Diesmal geht es um einen etwas länger zurückliegenden Fall. Ersteinmal, ich habe ein Problem herauszufinden wann ich die Ware gekauft habe. Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer mit Sitz in den USA 3 Hemden per Sofortkauf gekauft.
Ich sehe die 3 Hemden unter Mein Ebay -> gekauft, kann aber nicht sehen, an welchem Datum der Kauf abgeschlossen wurde. Bezahlt habe ich am 21. Jan per Paypal. Das ist heute meines wissens nach 41 Tage her. Bei Ebay muss man ja nicht angekommene Artikel innerhalb von 60 Tagen melden.
Ich glaube ich habe sehr zeitnah zum Einkauf bezahlt, also könnte ich noch 2 wochen mit der Meldung warten, oder?
Ich habe den Verkäufer auch schon mehrfach angeschrieben (nach 3 Wochen, 3,5 wochen und 4 Wochen). In seiner letzten Mail hat er mich gebeten noch ca. eine Woche zu warten. Wenn die Ware bis dann nicht eingetroffen wäre, würde er sie auf seine Kosten nochmal vershciken.
Ich werde ihm heute schreiben, dass ich das Angebot einer erneuten Zustellung annehmen möchte.
Worauf muss ich achten, dass ich keine Fristen versäume? (Die 60 Tage-Frist bei Ebay wegen nicht angekommener Artikel habe ich einigermassen durchschaut hoffe ich. Nur: Wie finde ich raus wann genau ich diese Hemden gekauft habe. Wenn ich auf den abgesclossenen Kauf unter mein Ebay klicke sehe ich nur, dass noch XX von XX verfügbar sind, aber irgendwie entdecke ich kein Kaufdatum. Das brauch ich doch aber, um die 60Tage Frist voll auszunutzen um dem Verkäufer möglcihst viel Zeit zu geben nochmal zu versenden, oder wie seht ihr das?)
Was ich noch wissen möchte: Ich bin ja über Paypal versichert. Gilt da eine Extrafrist oder ist das die gleiche Frist wie bei der oben erwähnten 60-Tage-Lieferfrist?
Ich möchte nichts falsch machen und würde mich daher über Ratschläge freuen.
LG, sunny
Nachtrag
Ich habe grade folgendes noch entdeckt:
„Sie haben ab Zeitpunkt der Zahlung 45 Tage Zeit, um Ihr Problem bei PayPal zu melden. Wenn Ihr Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstatten wir den Kaufpreis inklusive Versandkosten bis zu€1.000,00 EUR.“
Das ist ja schon in 4 Tagen!
Soll ich den Antrag auf jeden Fall stellen? Auch wenn der Verkäufer geschrieben hat, dass er die Ware nochmal verschickt (auf seine Kosten)?
Ich bin etwas überfordert und weiss nicht wie ich mich hier zu Verhalten habe.
bei einer solchen direkten fragestellung kann man leider nur sagen, geh zum anwalt, der darf dir zu einem aktuellen fall eine beratung geben.
hier dürfen nur fiktive fälle besprochen werden und es darf keine rechtsberatung vorgenommen werden
gruss
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Hallo!
Das seh ich leider anders. Ich frage doch nach den Fristen und frage wie sich andere an meiner Stelle hypothetisch verhalten würden. Und dein Rat ist zum Anwalt gehen?
Das ist ne Sache von $80…selbst ne Std. beim Anwalt würde mehr kosten. Das stimmt doch das Verhältnis nicht (ganz zu Schweigen von meinem zeitlichen Aufwand).
Auch deine Aussage, dass hier nur fiktive Fälle besprochen werden dürften halte ich schlicht für Unsinn.
Bitte behalte in diesem Fall deine Meinung für dich.
Gruss, Sunny
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Ich habe grade folgendes noch entdeckt:
„Sie haben ab Zeitpunkt der Zahlung 45 Tage Zeit, um Ihr
Problem bei PayPal zu melden. Wenn Ihr Antrag auf
PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstatten wir den
Kaufpreis inklusive Versandkosten bis zu€1.000,00 EUR.“
Das ist ja schon in 4 Tagen!
allo,
ich würde das geld zurück fordern und bei paypal sowie bei Ebay melden, um alle Fristen einzuhalten. Und wenn Du das geld wieder da ist ggf. die Hemden neu bestellen.
Gruss
Jasmin
Hallo
Auch deine Aussage, dass hier nur fiktive Fälle besprochen
werden dürften halte ich schlicht für Unsinn.
Stimmt ja, hier steht das ja gar nicht!
Viele Grüße
Simsy
MOD: Rechtsberatung gibt es auch hier nicht
Stimmt ja, hier steht das ja gar nicht!
FAQ:1129 gilt hier genauso wie in den Rechtsbrettern. Die Frage geht aber doch hauptsächlich um die bei ebay/paypal geltenden Fristen, die sich aus deren AGB ergeben. Rechtsberatung ist dazu nicht nötig.
Gruß,
Myriam
Danke Jasmin!
Ich wollte nur wissen, ob ich mich dem Verkäufer gegenüber unangemessen (gemein) verhalte, wenn ich die Möglichkeiten der Absicherung nutze. Er hat zwar viele positive Bewertungen, aber ich gehe da lieber auf Nummer sicher.
Gruss, sunny
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Hallo
Ich wollte nur wissen, ob ich mich dem Verkäufer gegenüber
unangemessen (gemein) verhalte, wenn ich die Möglichkeiten der
Absicherung nutze.
Nein, das Verhalten ist doch ok. Er hat ja gar keinen Nachteil dadurch (oder kriegt er die PaypPal-Gebühren dann vielleicht nicht zurück? Hm, kann doch eigentlich nicht sein, aber wer weiß …). Es ist nur wichtig, dass du ihm eine nette Nachricht zukommen lässt, dass du es aus Prinzip so machst.
Schreib ihm einfach, dass die PayPal-Sicherung ausläuft, und dass du deswegen den Betrag jetzt leider zurückholen musst. Dann kannst du ihm ja als nächstes schreiben, dass du den Artikel trotzdem haben willst, weil du ihm vertraust und von der guten Qualität seiner Ware überzeugt bist oder so was. Und wie es seiner Meinung nach am besten geht: Als neuer Kauf oder per Rechnung.
Viele Grüße
Simsy