Keine Ware u.kein Geld zurück

Hallo Experten,
ich habe am 7.11.04 bei ebay einen kleinen Fernseher zum Preis von 70€
plus 10€ Versand ersteigert. Ich habe am gleichen Tag überwiesen.Erst nach 14 Tagen hat sich die Verkäuferin gemeldet,mit der Aussage,das die 10€ Versandkosten nicht ausreichen würden,das sie sich mit DHL nicht nicht einig wurde.Sie müsse jetzt 21€ verlangen.Da ihre Versandkosten beim Auktionsstart festgelegt waren,hab ich es abgelehnt nachzuzahlen.Seit dieser Zeit hat sie auf keine mail geantwortet.Ich habe ihre Adresse,aber keine Telefonnr.Den Fall habe ich bei ebay gemeldet.Hat hier eine Privatklage eine Chance.

Gruß Thomas

Hallo,

schreibe ihr einen Brief (Einschreiben) indem du sie aufforderst binnen 14 Tagen die Ware zu liefern, ansonsten trittst du vom Kauf zurück und erwartest innerhalb weiterer 14 Tage die Rücküberweisung deines Geldes.

Nach Ablauf dieser Frist gehst du in einen Schreibwarenhandel und holst dir einen Mahnbescheidvordruck. Füllst ihn aus etc.pp. Ist für dich die einfachste und schnellste Lösung.

Eventuell dann auch über eine Anzeige wegen versuchtem Betrug nachdenken.

LG Timi

Hallo Timi,
danke für deine schnelle Antwort.Welchen Druck kann ich mit einem Mahnbescheid ausüben?

Gruß Thomas

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Hallo Thomas,

also du füllst den MB aus und schickst ihn ans Amtsgericht. Er wird dem Schuldner zugestellt und wenn dieser innerhalb von 14 Tagen keinen Widerspruch dagegen einlegt kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn auch dagegen kein Widerspruch erfolgt hast du einen Titel gegen deinen Verkäufer der 30 Jahre gilt.

Beantragst du keinen Titel hast du eigentlich nichts gegen den Verkäufer in der Hand. Wenn der Verkäufer schlau ist hält er dich lange genug hin bis deine Ansprüche verjährt sind. Mit einem Titel (30 Jahre) ist das natürlich ein bisschen schwerer :wink:

Außerdem gibt dir der Titel die Möglichkeit beim Schuldner zu vollstrecken um an dein Geld zu kommen, du bist also nicht auf die Willkür des Schuldners angewiesen ob er dir nun etwas zahlt oder auch nicht - im Zweifelsfall wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt zu pfänden und gut ist es. Die Kosten dafür (auch für Mahnbescheid etc.) hat übrigens der Schuldner zu tragen.

LG Timi

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Hi,

ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, das man für den Mahnbescheid und den Gwerichtsvollzieher in Vorkasse treten muß. Wenn der Schuldner einen Offenbahrungseid ablegt oder abgelegt hat, bleibt man erstmal auf den Kosten sitzen. Allerdings werden dem Schuldner die Zinsen aufgebrummt, bis er bezahlt. Das kann aber dauern. Ich habe letztes Jahr eine 14 Jahre alte Schuld ausbezahlt bekommen. Waren einige Zinsen aufgelaufen. Da muß man dann Geduld haben.

Gruß,
Stephan

Hallo;

Nur zur Vervollständigung:

Beantragst du keinen Titel hast du eigentlich nichts gegen den
Verkäufer in der Hand. Wenn der Verkäufer schlau ist hält er
dich lange genug hin bis deine Ansprüche verjährt sind. Mit
einem Titel (30 Jahre) ist das natürlich ein bisschen schwerer
:wink:

Seit der Schuldrechtsreform sind es keine 30 Jahre mehr, sondern nur noch 3 Jahre!

Grüße,

KK