Hallo,
eine Familie mit zwei kleinen Kindern (3 Jahre alt) wohnt in einem Mietshaus, zusammen mit 7 anderen Mietparteien. Die Waschmaschinen stehen in einem Gemeinschafts-Waschmaschinenraum im Keller.
Seit 7.12. ist die Waschmaschinennutzung untersagt (per Aushang an der Tür zum Waschmaschinenraum und nochmal direkt in dem Raum), da eine Hebeeinrichtung (?), die fürs Abführen des abgepumpten Wassers zuständig ist, defekt ist. Wird trotzdem gewaschen, steht teilweise der Heizungsraum unter Wasser.
Nun hat wohl die für das Mietshaus zuständige Hausmeisterfirma eine Firma beauftragt, den Schaden zu beheben. Allerdings ist bisher nix passiert. Die Familie mit den zwei Kindern darf nicht waschen. Und das seit 9 Tagen. 
Darf die Familie in diesem Fall die Kaltmiete mindern? Wenn ja, um wieviel Prozent? Die Miete für Dezember ist ja nun schon überwiesen. Könnte sie die Mietminderung dann bei der Januar-Miete geltend machen? Muss die Mietminderung dem Vermieter schriftlich anzeigt werden?
Gruß
Dany