Hallo Leute!
Mal angenommen, jmd. hat vom Arbeitsamt einen Bildungsgutschein und erhält während den ersten beiden Ausbildungsjahern ALG 2. Nun kommt die Person aber in das dritte Ausbildungsjahr und somit ist er bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und erhält dann für Mitte eines laufenden Monats sein Gehalt (Auszahlung Ende des Monats).
Die Person hat, da der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, genau für diesem Monat einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, da der neue Arbeitgeber ja erst Ende des Monats bezahlt.
Das Arbeitsamt möchte nun zur Prüfung eine Einkommensbescheinigung haben, um zu Entscheiden; aber zahlen tuen sie nichts.
Somit hat die Person kein Zahlung am Anfang des Monats vom Arbeitsamt und steht somit einen Monat mittellos dar.
Darf sowas denn sein? Einen Monat zu überbrücken (wie auch immer) sieht bei den ALG 2 - Zahlungen der vergangenen Jahren schwierig aus, da keine „Rücklagen“ gebildet werden konnten…
Danke & Gruß!
Nick