vermutlich ist dieser fiktive Fall ohne Daten schwer zu erläutern,
doch vielleicht gibt es ja eine einfache Lösung.
Wenn jemand alleinstehend ohne Kinder mit Lohnsteuerklasse 1 bisher seine Erklärung abgab, so bekam dieser jemand eine Rückerstattung in Höhe der Werbekostenpauschale.
Wenn dieser jemand die 2009er Erklärung abgibt,bei 2 Arbeitgebern nacheinander ohne Pause dazwischen,
Vollzeit tätig gewesen wäre,
10 Tage nach Tagessteuersatz berechnet wurden(durch den Wechsel zum 20.des Monats), die er bei der Erklärung zurückbekommen sollte,
und er keine Werbekosten angegeben hat, wie immer…
Wie könnte es diesem fiktiven armen Tropf passieren, das er sogar noch einen kleinen Betrag nachzahlen muss, statt knapp 1000 Euronen zurück zu erhalten???
Vielen Dank für die Mühe mit Lösungsansetzen und ein schönes We
corinn
Wenn jemand alleinstehend ohne Kinder mit Lohnsteuerklasse 1
bisher seine Erklärung abgab, so bekam dieser jemand eine
Rückerstattung in Höhe der Werbekostenpauschale.
nein
Wie könnte es diesem fiktiven armen Tropf passieren, das er
sogar noch einen kleinen Betrag nachzahlen muss, statt knapp
1000 Euronen zurück zu erhalten???
Vielleicht hat er Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefüllt.
Oder er muss gar keine Steuererklärung abgeben.
1.000 € nur aufgrund des AN-PB gabs noch nie zurück, weil der ist bereits in der monatlichen Lohnsteuertabelle eingearbeitet.
Hm, sehr merwürdig, warum gabs dann immer was zurück?
Vermutlich hätte derjenige Vorsorge nicht ausgefüllt, weil man mit Mindestlohnjob keine Vorsorge betreiben kann…
Vielleicht hat auch der nette Herr bei der Abgabe gesagt, es gäbe Pauschale zurück.
Dann hätte derjenige wohl Pech gehabt und gibt seine erklärung
in Zukunft nicht ohne Berater ab…
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten:smile:
Vielleicht kann dieser jemand ja einfach mal seine letzten Steuerbescheide angucken und nachvollziehen, warum es da was zurückgab. Dazu brauchts keinen Berater.
Wenn jemand alleinstehend ohne Kinder mit Lohnsteuerklasse 1
bisher seine Erklärung abgab, so bekam dieser jemand eine
Rückerstattung in Höhe der Werbekostenpauschale.
nein
Wenn die Steuerrückzahlung gleich hoch wie die WKPauschale (920€) oder ähnlich war, ist möglich, aber Zufall.
Gründe für die Rückzahlung: in die Steuererklärung geschriebene Spenden, Kinderbetreuungskosten, Betreuungspauschale, Außergwöhnliche Belastungen, höhere Werbungskosten als die Pauschale usw.
Dann hätte derjenige wohl Pech gehabt und gibt seine erklärung
in Zukunft nicht ohne Berater ab…
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten:smile:
Vielleicht kann dieser jemand ja einfach mal seine letzten
Steuerbescheide angucken und nachvollziehen, warum es da was zurückgab.
Man könnte auch den letzten Steuerbescheid oder nehemen und mal beim FA anrufen bzw. hingehen und fragen, wodurch die Rückzahlung zu Stande kommt.
Das FA ist zu einer solchen Auskunft verpflichtet.
Das FA ist zu einer solchen Auskunft verpflichtet.
Gibt’s dazu ne Fundstelle?
Da weiß ich jetzt keine.
Die Antwort war
einerseits - zugegebenermaßen, aber bei Steuersachen durchaus nicht immer zutreffend - gesunder Menschenverstand, denn wenn jemand etwas erarbeitet hat, kann und sollte er dazu auskunftsfähig sein,
und andererseits häufig erlebte Praxis: Wenn ein fiktiver Herr J beim FA zu seinem Steuerbescheid auch nur anruft, erhält er immer eine Beauskunftung/Begründung zu den in diesem Steuerbescheid genannten Fakten.
Oft sogar freundlich, umfassend und mit Sinn für Humor.
Zu anderen Steuerfragen, die jetzt nicht mit dem konkreten bereits bearbeiteten Fall zu tun haben, gibt das FA seit einiger Zeit keine Auskünfte mehr.
Wobei sich hieraus kein Anspruch auf Gestaltungsberatung herleiten lässt. Dazu muss man auf jeden Fall zum Steuerberater.
Schöne Grüße
C.
Die Antwort war
einerseits - zugegebenermaßen, aber bei Steuersachen durchaus
nicht immer zutreffend - gesunder Menschenverstand, denn wenn
jemand etwas erarbeitet hat, kann und sollte er dazu
auskunftsfähig sein,
und andererseits häufig erlebte Praxis: Wenn ein fiktiver Herr
J beim FA zu seinem Steuerbescheid auch nur anruft, erhält er
immer eine Beauskunftung/Begründung zu den in diesem
Steuerbescheid genannten Fakten.
Oft sogar freundlich, umfassend und mit Sinn für Humor.
Zu anderen Steuerfragen, die jetzt nicht mit dem konkreten
bereits bearbeiteten Fall zu tun haben, gibt das FA seit
einiger Zeit keine Auskünfte mehr.