'Keine Werbung Ihr Spasten' am Briefkasten - legal

Hallo!

Ich wollte mich mal erkundigen. Ein Freund hat 2 Schilder am Briefkasten wo drauf steht: Bitte keine Werbung einwerfen, trotzdem findet sich jeden zweiten Tag Werbung im Briefkasten.

Jetzt kam meine Idee mit dem Zettel: „Keine Werbung Ihr Spasten“. Jetzt ist zwar „Spasten“ keine klassische Beschimpfung, kann aber so aufgefasst werden.

Ich wollte mal fragen, ob man dann gegen den Freund vorgehen kann?

Oder habt ihr eine andere Idee was man machen kann?
Eigentlich ist das ja kein großer Aufwand, das in den Müll zu werfen, aber grade hier im Schwabenländle, wo sonst jeder so erpicht auf das Regeleinhalten ist, nervt das…

Ich hatte dran gedacht das ganze noch in anderen Sprachen zu verfassen, mit dem Hinweis, dass die Personen ggf der deutschen Sprache nicht mächtig sind zu lesen oder so. Aber da kenne ich mich dann doch zu wenig aus :wink:

Versteht uns nicht falsch, wir sind keine STreithähne, aber das nervt…

Gruß

Hallo,

es könnte auch der Werbeverlag / die Verlage explizit informiert werden,
das keine Werbung erwünscht ist. Damit ließe sich die Werbeflut zumindest eindämmen.
Die genannte Möglichkeit mit dem " Spruch " dürfte genauso wirken, wie der " Bitte keine Werbung "…vllt. noch weniger.

Mfg

Hallo,

ob Dein Freund mit ominösen Beleidigungen mehr Erfolg hat, als mit 2 Aufklebern wage ich mal zu bezweifeln.

An seiner Stelle würde ich zunächst meine Schilder prüfen und so formulieren, daß ich keine Werbund und kostenlose Zeitungen haben möchte (natürlich nur, wenn das gewünscht ist).

Dann würde ich mit dem Firmeninhaber sprechen, dessen Werbung bei mir eingeworfen wurde und freundlich darauf hinweisen, daß er doch bitte Austeiler beauftragen solle, die auch lesen können.

Nach meiner Erfahrung hilft ein Anruf beim Verlag sehr oft, daß die entsprechende Zeitung nicht mehr eingeworfen wird.

Viele Grüße
Robert

Ja Ihr habt Recht, das habe ich auch schon vorgeschlagen und das hat er auch schon versucht:
3 Mal bei einem Pizzadienst angerufen, passiert ist nichts.

Das Problem ist nicht, dass das immer eine Person ist, sondern unabhängig regelmäßig:

  • verschiedene Pizzadienste
  • Altkleidersammlung
  • Bedachungen
  • ganze Werbungspackete
    eingeworfen werden. D.h. da wird nicht einer für verantwortlich sein, sondern verschiedene Personen.

Wir würden den gerne mal erwischen und dem mal was erzählen, aber das kommt natürlich nicht vor…

Danke und Gruß

Hi,

nur eine Anekdote zur Ergänzung:

An seiner Stelle würde ich zunächst meine Schilder prüfen und
so formulieren, daß ich keine Werbung und kostenlose Zeitungen
haben möchte (natürlich nur, wenn das gewünscht ist).

Letzteres (siehe Fettdruck) ist ein wichtiger Punkt. Ich habe auch so einen Aufkleber „keine Werbung“ und beobachtete einmal den Austräger, wie er dennoch eine dieser kostenlosen Zeitungen vollgestopft mit Werbung und vielleicht drei „Alibiartikeln“ (über den Bäcker um die Ecke und die Eröffnung des neuen Edeka) mit Affengewalt und ohne Rücksicht auf Verluste in meinen Briefkasten stopfte.

Daraufhin angesprochen, meinte er, die Zeitung wäre schließlich keine Werbung, daher der Aufkleber für ihn nicht gültig. Als ich dann meinte, ich hätte ihm ja jetzt mitgeteilt, dass ich auch keine kostenlose Zeitung haben wolle und er solle diese doch bitte mitnehmen, meinte er nur, ihm egal ich müsste mich da schon an den Herausgeber (örtlicher Gewerbeverein) wenden und zog von dannen.

Ich blieb mit offenem Mund stehen ob dieser Dreistigkeit.

Gruß,

Der Austräger hatte recht

Daraufhin angesprochen, meinte er, die Zeitung wäre
schließlich keine Werbung, daher der Aufkleber für ihn nicht
gültig.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Anzeigenblatt#Zustellve…

Aus diesem Grund habe ich einen entspr. zweiten Aufkleber auf dem Briefkasten, der meist auch respektiert wird

Als ich dann meinte, ich hätte ihm ja jetzt
mitgeteilt, dass ich auch keine kostenlose Zeitung haben wolle
und er solle diese doch bitte mitnehmen, meinte er nur, ihm
egal ich müsste mich da schon an den Herausgeber (örtlicher
Gewerbeverein) wenden und zog von dannen.

Frech ist das schon. Besorg dir eine ‚Breite-Schultern‘-Prothese und einen grimmigen Gesichtsausdruck, das wirkt manchmal Wunder…

Gruß

Jetzt ist zwar „Spasten“ keine klassische

Beschimpfung, kann aber so aufgefasst werden.

Dein Freund diskriminiert damit 1. ALLE Leute, die Werbung verteilen, auch die, die den „keine Werbung“ Aufkleber respektieren und 2. Menschen mit Behinderung, die unter Spastik leiden.

Ich habe halt selber mal Prospekte verteilt, und da wurden wir ausdrücklich darauf hiongewiesen, dass da nicht einzuwerfen, sonst könne man die Verteil-Firma anzeigen. Und kostenlose Zeitungen habe cih auch verteilt, das ist richtig, wenn keine Werbung dransteht war das kein Grund, die dort nicht einzuwerfen. Allerdings hatten wir eine Liste mit Leuten, die die Zeitung nicht erwünschten, dort haben wir sie nicht einwerfen dürfen.

Jedenfalls lasse ich das jetzt mla dran und schau mal was passiert. Jetzt ist es rot auf weissem Grund, springt also ins Auge, evtl hat der Kerl das vorher einfach übersehen.

We will see…

Gruß

In erster Linie hätte man hier zivilrechtliche Handhabe gegen die Zeitungen und Werbung, nämlich einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog. Deshalb achten die Vertriebsfirmen auch so pingelig darauf, dass keine Werbung bei Verweigerern landet, sonst hätte man ein möglicherweise ziemlich großes Problem als Zusteller und als Firma, da kann es bei Zuwiderhandlungen in die Hunderttausende Vertragsstrafe bzw. Bußgeld gehen. Zur Äußerung „Ihr Spasten“: Dies ist eine allgemeine Äußerung, die keinen Menschen konkret meint, deshalb scheidet hier der Straftatbestand der Beleidigung aus. Es könnte allenfalls eine Kollektivbeleidigung darstellen: „Ehrverletzung einer Personenmehrheit unter einer Sammelbezeichnung,
wenn diese genau abgrenzbar ist, eine rechtlich anerkannte
Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann.“

Vertragsstrafe

Nee, dazu müsste es ja einen Vertrag geben.

Bußgeld

Zwangsgeld. Und zwar max. 250.000 Euro. Das ist natürlich nur theoretisch.

Levay

Vielleicht gibt es vorliegend einen Vertrag zwischen Unternehmen und „Kunden“, meistens findet sowas im Rahmen einer Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung statt. Nicht unwahrscheinlich. Danke für die Korrektur beim Terminus Zwangsgeld, was ich natürlich meinte. Bußgeld ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechtes anzusiedeln.

Vielen Dank!

Das gab mir die nötige Auskunft, die ich gesucht habe.

Vielen Dank und liebe Grüße