Keine Werbungskosten bei steuerfreiem Arbeitslohn?

Hallo zusammen,

meinungen und stellungnahmen dazu???

Nachdem ich R 17 Abs. 9 LSTR 2005 gelesen habe
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

und im Steuerkompass, muss ich mich berichtigen, denn Oerdiz hat Recht:
Tatsächliche Werbungskosten aus der nebenberuflichen (nichtselbständigen) Tätigkeit werden nur berücksichtigt, wenn sie zusammen mit den nachgewiesenen Werbungskosten für die Haupttätigkeit den Jahresbetrag von 1.848,-€ und den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920€ , also insgesamt 2.768,-€ übersteigen.

Man lernt nie aus.

Schöne Grüße
C.

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