Werbungskosten bei Steuerfreier

Hallo Streettaucher,

Vielen Dank für die schnelle und ausführiche Rückmeldung. Meine Frage geht aber noch etwas weiter und ich bin nicht sicher, ob das einen Unterschied macht. Ich nummeriere die Fragen zur besseren Nachvollziehbarkeit:

  1. Wenn ich nun mehr Verdienst durch die Nebentätigkeit haben als 2100 € und somit einen Teil versteuern muss, müssen dann die Werbungskosten trotzdem höhrer sein, damit ich diese absetzen kann?

  2. Dürfen dazu die Werbungskosten mit anderen Werbungskosten kummuliert werden und wenn der Betrag 2100 € übersteigt, darf alles abgesetzt werden oder muss dass für jede Nebentätigkeit und für die Haupttätigkeit getrennt betrachtet werden?

Hier wurde das Thema schon einmal diskutiert in wwer weiss was. Demnach wird alles kummiliert, aber ich weiss nicht, ob das schlciht weg falsch ist:
>
> /t/keine-werbungskosten-bei-steuerfreiem-arbeitslohn…
>
> Jemand schreibt ziemlich weit unten:
>
> „Nachdem ich R 17 Abs. 9 LSTR 2005 gelesen habe
> http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu
>
> und im Steuerkompass, muss ich mich berichtigen, denn Oerdiz hat Recht:
> Tatsächliche Werbungskosten aus der nebenberuflichen (nichtselbständigen)
> Tätigkeit werden nur berücksichtigt, wenn sie zusammen mit den
> nachgewiesenen Werbungskosten für die Haupttätigkeit den Jahresbetrag von
> 1.848,-€ und den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920€ , also insgesamt
> 2.768,-€ übersteigen.
>
> Man lernt nie aus.
>
> Schöne Grüße
> C.“

  1. In der Richtlinie: http://www.parmentier.de/steuer/LStR2005.htm
    ist Folgendes zu finden:
    R 17. Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG)
    Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug

(9) 1Ein Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die mit den
steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. 2In Arbeitnehmerfällen ist in jedem Fall der Arbeitnehmer-Pauschbetrag anzusetzen, soweit er nicht bei anderen Dienstverhältnissen verbraucht ist.

Was hat es mit dem Pauschbetrag auf sich. Darf ich den ansetzen?

  1. Noch eine neue allg. Frage: Wenn ich wie Du geschrieben hast, die Auto-Kilometer bzw. Aufwand für die Fahrt berechne, darf ich dann z.B. Parkgebühren,die meine Firma, wo ich meine Haupttätigkeit verlangt, auch als Werbungskosten absetzen oder ist das durch das km-Geld bereits abgegolten? Wie sieht es mit einr Autobahnvignette aus?

Vielen Dank nochmals für eine Antwort.

Viele Grüsse
Free