Keine Wohnflächenangabe im Mietvertrag - Was nun?

Hallo !!!

Ich habe gerade erst gestern den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben. Nun, nachdem ich mir den Mietvertrag noch einmal ganz genau durchgelesen habe, ist mir jedoch aufgefallen, dass darin die genaue Wohnflächenangabe der Wohnung fehlt … einzig und allen der zur Nutzung stehende Garten ist mit einer Quadratmeterzahl aufgeführt.

Ausgeschrieben wurde die Wohnung von der Vormieterin, die in ihrer Anzeige die Größenangabe auf „ca. 50 qm“ datierte.
Vom Vermieter selbst habe ich gestern bei der Mietvertragsunterzeichnung hingegen nur einen Faxausdruck des Grundrisses erhalten, auf dem die TATSÄCHLICHE Wohnflächenangabe von 45,09 qm lediglich nur handschriftlich (nachträglich) dazugetragen wurde.

Nun zu meinem Problem:

Meine Frau kommt aus dem Ausland und muss, um einreisen zu können, demnächst ein Visum in ihrem Heimatland beantragen. Dafür ist zur Prüfung durch die örtliche Ausländerbehörde u. a. die genaue Wohnflächenangabe unserer zukünftigen Wohnung erforderlich.
Am besten wäre es natürlich, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt wäre. Da es jedoch seit geraumer diese Regelung gibt, dass der Vermieter aus Eigennutz-Gründen diesen Wert nicht mehr notgezwungen im Mietvertrag angeben muss, macht es für meine Frau und mich nicht gerade einfach.

Gibt es denn eine Möglichkeit, in der sowohl der Vermieter (Ziel: keinen finanziellen Verlust durch die Angabe der Wohnflächenangabe zu erleiden) als auch ich als Mieter (Ziel: erfolgreiche Visumbeantragung meiner Frau) keinen Nachteil daraus ziehen?
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen, dass sich das Ausländeramt mit einem Grundrissplan (mit nachträglich aufgeführter Wohnflächenangabe) in Form eines Faxausdrucks so ohne weiteres zufrieden gibt.

Gibt es denn die Möglichkeit, dass der Vermieter nachträglich auf meine Mietvertragausfertigung die Wohnflächenangabe ergänzt? Hätte dies irgendwelche Nachteile für ihn oder mich?

Hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen.

Hallo,

nun geh halt mit dem Grundriss zur Ausländerbehörde, die werden schon wissen, ob mehr als das kommen muss. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Aus einem vermaßten Grundriss kann schließlich jeder Oberschüler die ungefähre Wohnfläche schätzen.

Ansonsten gilt auch für deine Anfragen der Hinweis auf FAQ:1129.

Gruß
smalbop